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Zitat von nahal im Beitrag #34674Zitat von Leto_II. im Beitrag #34673Zitat von nahal im Beitrag #34672Zitat von Leto_II. im Beitrag #34671Zitat von nahal im Beitrag #34670Zitat von Leto_II. im Beitrag #34669
Eine Resolution ist aktuelles geschriebenes Rechts und genau deshalb halte ich die Siedelei in diesem Umfang für illegal. Das ist im hinzugezogenen Kriegsvölkerrecht eindeutig geregelt, wie auch die Kriegsgefangenschaft eindeutig geregelt ist. Kriegsverbrechen ist also beides, oder keines.
Ja, es ist eindeutig geregelt:
"ARTICLE 49
Individual or mass forcible transfers, as well as deportations of protected persons from occupied territory to the territory of the Occupying Power or to that of any other country, occupied or not, are prohibited, regardless of their motive."
Hier, in diesem Fall, völlig irelevant.
"The International Commission of the Red Cross clarified this article in 1958 by asserting, “It is intended to prevent a practice adopted during the Second World War by certain Powers, which transferred portions of their own population to occupied territory for political and racial reasons or in order, as they claimed, to colonize those territories"
http://unitedwithisrael.org/why-israel-i...eva-convention/
"In the words of Dr. Jean Pictet's commentary on the convention:
It will suffice to mention that millions of human beings were torn from their homes, separated from their families and deported from their country, usually under inhumane conditions. These mass transfers took place for t
he greatest possible variety of reasonsmainly as a consequence of the formation of a forced labour service. The thought of the
physical and mental suffering endured by these "displaced persons," among whom there were a great many women, children, old people and sick, can only lead to thankfulness for the prohibition embodied in this paragraph, which is intended to forbid such hateful practices for all time."
http://www.mythsandfacts.org/media/user/...86%29-stone.pdf
„Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.“ gilt es zu beachten.
"forcible transfers as well as deportations"
Das bezieht sich auf die geschützten Personen, nicht auf die eigene Zivilbevölkerung. Vertreibung und Besiedlung sind zwei unterschiedliche Sachverhalte des Art. 49.
Sorry, du muss mir schon den Text vorlegen. Den gibt es nicht. Alles was es gibt, steht oben.
Die Entstehung des Paragraphen ist eindeutig, die Intention und Gültigkeit ist klar und deutlich.
Eine Änderung aufgrund neuer politischen Gegebenheiten ist auch geregelt, hier aber nicht vorhanden.
Lies nochmal :
VIENNA CONVENTION ON THE LAW OF TREATIES SIGNED AT VIENNA 23 May 1969
ENTRY INTO FORCE: 27 January 1980
Alles andere ist Opportunismus, Politik und Macht, kein RECHT.
Die UN kann eine Konvention nicht ändern.
"Art. 49
Zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen sowie Deportationen von geschützten Personen aus besetztem Gebiet nach dem Gebiet der Besetzungsmacht oder dem irgendeines anderen besetzten oder unbesetzten Staates sind ohne Rücksicht auf ihren Beweggrund verboten.
Immerhin kann die Besetzungsmacht eine vollständige oder teilweise Evakuierung eines bestimmten besetzten Gebietes durchführen, wenn die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern. Solche Evakuierungen dürfen nicht die Umsiedlungen von geschützten Personen in Gebiete ausserhalb der Grenzen des besetzten Gebietes zur Folge haben, es sei denn, eine solche Umsiedlung liesse sich aus materiellen Gründen nicht vermeiden. Unmittelbar nach Beendigung der Feindseligkeiten in dem in Frage stehenden Gebiet soll die so evakuierte Bevölkerung in ihre Heimstätten zurückgeführt werden.
Die Besetzungsmacht hat bei der Durchführung derartiger Umsiedlungen oder Evakuierungen im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass angemessene Unterkunft für die Aufnahme der geschützten Personen vorgesehen wird, dass die Umsiedlung in bezug auf Sauberkeit, Hygiene, Sicherheit und Verpflegung unter befriedigenden Bedingungen durchgeführt wird und Mitglieder derselben Familie nicht voneinander getrennt werden.
Die Schutzmacht soll von allen Umsiedlungen und Evakuierungen verständigt werden, sobald sie stattgefunden haben.
Die Besetzungsmacht darf geschützte Personen nicht einer in besonders den Kriegsgefahren ausgesetzten Gegend zurückhalten, sofern nicht die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern.
Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln."
http://www.admin.ch/opc/de/classified-co...0188/index.html
Das "Zwangsweise" bezieht sich auf "geschützte Personen" und reicht nicht bis in den letzten Satz.
Die Mächtigen ziehen keinen Vorteil daraus, wenn sich das Völkervertragsrecht hier Richtung allgemeine Menschenrechte entwickelt, das betrifft eh nur wenige.
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Zitat von Landegaard im Beitrag #34675Zitat von nahal im Beitrag #34674Zitat von Leto_II. im Beitrag #34673Zitat von nahal im Beitrag #34672Zitat von Leto_II. im Beitrag #34671Zitat von nahal im Beitrag #34670Zitat von Leto_II. im Beitrag #34669
Eine Resolution ist aktuelles geschriebenes Rechts und genau deshalb halte ich die Siedelei in diesem Umfang für illegal. Das ist im hinzugezogenen Kriegsvölkerrecht eindeutig geregelt, wie auch die Kriegsgefangenschaft eindeutig geregelt ist. Kriegsverbrechen ist also beides, oder keines.
Ja, es ist eindeutig geregelt:
"ARTICLE 49
Individual or mass forcible transfers, as well as deportations of protected persons from occupied territory to the territory of the Occupying Power or to that of any other country, occupied or not, are prohibited, regardless of their motive."
Hier, in diesem Fall, völlig irelevant.
"The International Commission of the Red Cross clarified this article in 1958 by asserting, “It is intended to prevent a practice adopted during the Second World War by certain Powers, which transferred portions of their own population to occupied territory for political and racial reasons or in order, as they claimed, to colonize those territories"
http://unitedwithisrael.org/why-israel-i...eva-convention/
"In the words of Dr. Jean Pictet's commentary on the convention:
It will suffice to mention that millions of human beings were torn from their homes, separated from their families and deported from their country, usually under inhumane conditions. These mass transfers took place for t
he greatest possible variety of reasonsmainly as a consequence of the formation of a forced labour service. The thought of the
physical and mental suffering endured by these "displaced persons," among whom there were a great many women, children, old people and sick, can only lead to thankfulness for the prohibition embodied in this paragraph, which is intended to forbid such hateful practices for all time."
http://www.mythsandfacts.org/media/user/...86%29-stone.pdf
„Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.“ gilt es zu beachten.
"forcible transfers as well as deportations"
Das bezieht sich auf die geschützten Personen, nicht auf die eigene Zivilbevölkerung. Vertreibung und Besiedlung sind zwei unterschiedliche Sachverhalte des Art. 49.
Sorry, du muss mir schon den Text vorlegen. Den gibt es nicht. Alles was es gibt, steht oben.
Die Entstehung des Paragraphen ist eindeutig, die Intention und Gültigkeit ist klar und deutlich.
Eine Änderung aufgrund neuer politischen Gegebenheiten ist auch geregelt, hier aber nicht vorhanden.
Lies nochmal :
VIENNA CONVENTION ON THE LAW OF TREATIES SIGNED AT VIENNA 23 May 1969
ENTRY INTO FORCE: 27 January 1980
Alles andere ist Opportunismus, Politik und Macht, kein RECHT.
Die UN kann eine Konvention nicht ändern.
Wenn wir auf der Suche nach wissentlichen Falschaussagen sind, werden wir hier fündig. Sie brauchen nicht nach der Vorlage von Texten zu fragen, wenn Sie sie bereits selbst eingestellt haben. Der Art. 49 macht eine klare Aussage zur Einverleibung und Besiedlung besetzter Gebiete.
Ich habe ein wenig den Überblick verloren, was für Sie gerade der Hinderungsgrund ist, die doch recht klare Formulierung in Art. 49 als nicht relevant zu erklären. Dass es den Text nicht gibt, ist mir dann aber doch zu abenteuerlich.
"Art. 49
Zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen sowie Deportationen von geschützten Personen aus besetztem Gebiet nach dem Gebiet der Besetzungsmacht oder dem irgendeines anderen besetzten oder unbesetzten Staates sind ohne Rücksicht auf ihren Beweggrund verboten.
Immerhin kann die Besetzungsmacht eine vollständige oder teilweise Evakuierung eines bestimmten besetzten Gebietes durchführen, wenn die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern. Solche Evakuierungen dürfen nicht die Umsiedlungen von geschützten Personen in Gebiete ausserhalb der Grenzen des besetzten Gebietes zur Folge haben, es sei denn, eine solche Umsiedlung liesse sich aus materiellen Gründen nicht vermeiden. Unmittelbar nach Beendigung der Feindseligkeiten in dem in Frage stehenden Gebiet soll die so evakuierte Bevölkerung in ihre Heimstätten zurückgeführt werden.
Die Besetzungsmacht hat bei der Durchführung derartiger Umsiedlungen oder Evakuierungen im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass angemessene Unterkunft für die Aufnahme der geschützten Personen vorgesehen wird, dass die Umsiedlung in bezug auf Sauberkeit, Hygiene, Sicherheit und Verpflegung unter befriedigenden Bedingungen durchgeführt wird und Mitglieder derselben Familie nicht voneinander getrennt werden.
Die Schutzmacht soll von allen Umsiedlungen und Evakuierungen verständigt werden, sobald sie stattgefunden haben.
Die Besetzungsmacht darf geschützte Personen nicht einer in besonders den Kriegsgefahren ausgesetzten Gegend zurückhalten, sofern nicht die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern.
Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln."
Die Differenzierung zwischen Vertreibungen AUS besetztem Gebiet und Besiedlungen DES besetzten Gebietes finden Sie da auch.
Das "zwangsweise" lassen Sie bewusst aus.
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Zitat von nahal im Beitrag #34677Zitat von Landegaard im Beitrag #34675Zitat von nahal im Beitrag #34674Zitat von Leto_II. im Beitrag #34673Zitat von nahal im Beitrag #34672Zitat von Leto_II. im Beitrag #34671Zitat von nahal im Beitrag #34670Zitat von Leto_II. im Beitrag #34669
Eine Resolution ist aktuelles geschriebenes Rechts und genau deshalb halte ich die Siedelei in diesem Umfang für illegal. Das ist im hinzugezogenen Kriegsvölkerrecht eindeutig geregelt, wie auch die Kriegsgefangenschaft eindeutig geregelt ist. Kriegsverbrechen ist also beides, oder keines.
Ja, es ist eindeutig geregelt:
"ARTICLE 49
Individual or mass forcible transfers, as well as deportations of protected persons from occupied territory to the territory of the Occupying Power or to that of any other country, occupied or not, are prohibited, regardless of their motive."
Hier, in diesem Fall, völlig irelevant.
"The International Commission of the Red Cross clarified this article in 1958 by asserting, “It is intended to prevent a practice adopted during the Second World War by certain Powers, which transferred portions of their own population to occupied territory for political and racial reasons or in order, as they claimed, to colonize those territories"
http://unitedwithisrael.org/why-israel-i...eva-convention/
"In the words of Dr. Jean Pictet's commentary on the convention:
It will suffice to mention that millions of human beings were torn from their homes, separated from their families and deported from their country, usually under inhumane conditions. These mass transfers took place for t
he greatest possible variety of reasonsmainly as a consequence of the formation of a forced labour service. The thought of the
physical and mental suffering endured by these "displaced persons," among whom there were a great many women, children, old people and sick, can only lead to thankfulness for the prohibition embodied in this paragraph, which is intended to forbid such hateful practices for all time."
http://www.mythsandfacts.org/media/user/...86%29-stone.pdf
„Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.“ gilt es zu beachten.
"forcible transfers as well as deportations"
Das bezieht sich auf die geschützten Personen, nicht auf die eigene Zivilbevölkerung. Vertreibung und Besiedlung sind zwei unterschiedliche Sachverhalte des Art. 49.
Sorry, du muss mir schon den Text vorlegen. Den gibt es nicht. Alles was es gibt, steht oben.
Die Entstehung des Paragraphen ist eindeutig, die Intention und Gültigkeit ist klar und deutlich.
Eine Änderung aufgrund neuer politischen Gegebenheiten ist auch geregelt, hier aber nicht vorhanden.
Lies nochmal :
VIENNA CONVENTION ON THE LAW OF TREATIES SIGNED AT VIENNA 23 May 1969
ENTRY INTO FORCE: 27 January 1980
Alles andere ist Opportunismus, Politik und Macht, kein RECHT.
Die UN kann eine Konvention nicht ändern.
Wenn wir auf der Suche nach wissentlichen Falschaussagen sind, werden wir hier fündig. Sie brauchen nicht nach der Vorlage von Texten zu fragen, wenn Sie sie bereits selbst eingestellt haben. Der Art. 49 macht eine klare Aussage zur Einverleibung und Besiedlung besetzter Gebiete.
Ich habe ein wenig den Überblick verloren, was für Sie gerade der Hinderungsgrund ist, die doch recht klare Formulierung in Art. 49 als nicht relevant zu erklären. Dass es den Text nicht gibt, ist mir dann aber doch zu abenteuerlich.
"Art. 49
Zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen sowie Deportationen von geschützten Personen aus besetztem Gebiet nach dem Gebiet der Besetzungsmacht oder dem irgendeines anderen besetzten oder unbesetzten Staates sind ohne Rücksicht auf ihren Beweggrund verboten.
Immerhin kann die Besetzungsmacht eine vollständige oder teilweise Evakuierung eines bestimmten besetzten Gebietes durchführen, wenn die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern. Solche Evakuierungen dürfen nicht die Umsiedlungen von geschützten Personen in Gebiete ausserhalb der Grenzen des besetzten Gebietes zur Folge haben, es sei denn, eine solche Umsiedlung liesse sich aus materiellen Gründen nicht vermeiden. Unmittelbar nach Beendigung der Feindseligkeiten in dem in Frage stehenden Gebiet soll die so evakuierte Bevölkerung in ihre Heimstätten zurückgeführt werden.
Die Besetzungsmacht hat bei der Durchführung derartiger Umsiedlungen oder Evakuierungen im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass angemessene Unterkunft für die Aufnahme der geschützten Personen vorgesehen wird, dass die Umsiedlung in bezug auf Sauberkeit, Hygiene, Sicherheit und Verpflegung unter befriedigenden Bedingungen durchgeführt wird und Mitglieder derselben Familie nicht voneinander getrennt werden.
Die Schutzmacht soll von allen Umsiedlungen und Evakuierungen verständigt werden, sobald sie stattgefunden haben.
Die Besetzungsmacht darf geschützte Personen nicht einer in besonders den Kriegsgefahren ausgesetzten Gegend zurückhalten, sofern nicht die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern.
Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln."
Die Differenzierung zwischen Vertreibungen AUS besetztem Gebiet und Besiedlungen DES besetzten Gebietes finden Sie da auch.
Das "zwangsweise" lassen Sie bewusst aus.
Das "zwangsweise" hat mit der Bewegen der eigenen Bevölkerung ins besetzte Gebiet nichts zu tun sondern steht dort, wo die Vertreibung AUS besetztem Gebiet geregelt wird. Darum geht es aber gar nicht, wenn wir über die Siedler reden.
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Zitat von Leto_II. im Beitrag #34676Zitat von nahal im Beitrag #34674Zitat von Leto_II. im Beitrag #34673Zitat von nahal im Beitrag #34672Zitat von Leto_II. im Beitrag #34671Zitat von nahal im Beitrag #34670Zitat von Leto_II. im Beitrag #34669
Eine Resolution ist aktuelles geschriebenes Rechts und genau deshalb halte ich die Siedelei in diesem Umfang für illegal. Das ist im hinzugezogenen Kriegsvölkerrecht eindeutig geregelt, wie auch die Kriegsgefangenschaft eindeutig geregelt ist. Kriegsverbrechen ist also beides, oder keines.
Ja, es ist eindeutig geregelt:
"ARTICLE 49
Individual or mass forcible transfers, as well as deportations of protected persons from occupied territory to the territory of the Occupying Power or to that of any other country, occupied or not, are prohibited, regardless of their motive."
Hier, in diesem Fall, völlig irelevant.
"The International Commission of the Red Cross clarified this article in 1958 by asserting, “It is intended to prevent a practice adopted during the Second World War by certain Powers, which transferred portions of their own population to occupied territory for political and racial reasons or in order, as they claimed, to colonize those territories"
http://unitedwithisrael.org/why-israel-i...eva-convention/
"In the words of Dr. Jean Pictet's commentary on the convention:
It will suffice to mention that millions of human beings were torn from their homes, separated from their families and deported from their country, usually under inhumane conditions. These mass transfers took place for t
he greatest possible variety of reasonsmainly as a consequence of the formation of a forced labour service. The thought of the
physical and mental suffering endured by these "displaced persons," among whom there were a great many women, children, old people and sick, can only lead to thankfulness for the prohibition embodied in this paragraph, which is intended to forbid such hateful practices for all time."
http://www.mythsandfacts.org/media/user/...86%29-stone.pdf
„Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.“ gilt es zu beachten.
"forcible transfers as well as deportations"
Das bezieht sich auf die geschützten Personen, nicht auf die eigene Zivilbevölkerung. Vertreibung und Besiedlung sind zwei unterschiedliche Sachverhalte des Art. 49.
Sorry, du muss mir schon den Text vorlegen. Den gibt es nicht. Alles was es gibt, steht oben.
Die Entstehung des Paragraphen ist eindeutig, die Intention und Gültigkeit ist klar und deutlich.
Eine Änderung aufgrund neuer politischen Gegebenheiten ist auch geregelt, hier aber nicht vorhanden.
Lies nochmal :
VIENNA CONVENTION ON THE LAW OF TREATIES SIGNED AT VIENNA 23 May 1969
ENTRY INTO FORCE: 27 January 1980
Alles andere ist Opportunismus, Politik und Macht, kein RECHT.
Die UN kann eine Konvention nicht ändern.
"Art. 49
Zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen sowie Deportationen von geschützten Personen aus besetztem Gebiet nach dem Gebiet der Besetzungsmacht oder dem irgendeines anderen besetzten oder unbesetzten Staates sind ohne Rücksicht auf ihren Beweggrund verboten.
Immerhin kann die Besetzungsmacht eine vollständige oder teilweise Evakuierung eines bestimmten besetzten Gebietes durchführen, wenn die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern. Solche Evakuierungen dürfen nicht die Umsiedlungen von geschützten Personen in Gebiete ausserhalb der Grenzen des besetzten Gebietes zur Folge haben, es sei denn, eine solche Umsiedlung liesse sich aus materiellen Gründen nicht vermeiden. Unmittelbar nach Beendigung der Feindseligkeiten in dem in Frage stehenden Gebiet soll die so evakuierte Bevölkerung in ihre Heimstätten zurückgeführt werden.
Die Besetzungsmacht hat bei der Durchführung derartiger Umsiedlungen oder Evakuierungen im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass angemessene Unterkunft für die Aufnahme der geschützten Personen vorgesehen wird, dass die Umsiedlung in bezug auf Sauberkeit, Hygiene, Sicherheit und Verpflegung unter befriedigenden Bedingungen durchgeführt wird und Mitglieder derselben Familie nicht voneinander getrennt werden.
Die Schutzmacht soll von allen Umsiedlungen und Evakuierungen verständigt werden, sobald sie stattgefunden haben.
Die Besetzungsmacht darf geschützte Personen nicht einer in besonders den Kriegsgefahren ausgesetzten Gegend zurückhalten, sofern nicht die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern.
Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln."
http://www.admin.ch/opc/de/classified-co...0188/index.html
Das "Zwangsweise" bezieht sich auf "geschützte Personen" und reicht nicht bis in den letzten Satz.
Die Mächtigen ziehen keinen Vorteil daraus, wenn sich das Völkervertragsrecht hier Richtung allgemeine Menschenrechte entwickelt, das betrifft eh nur wenige.
Es bleibt Dir weiter unbenommen, den hier relevanten Text aufzuzeigen. Bisher hast du das nicht.
Der obige Art. der Konvention, sowie die Unterlagen der Entstehung sind eindeutig, sie sind auf den hier besprochenen Fall nicht anwendbar.
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Zitat von Landegaard im Beitrag #34678Zitat von nahal im Beitrag #34677Zitat von Landegaard im Beitrag #34675Zitat von nahal im Beitrag #34674Zitat von Leto_II. im Beitrag #34673Zitat von nahal im Beitrag #34672Zitat von Leto_II. im Beitrag #34671Zitat von nahal im Beitrag #34670Zitat von Leto_II. im Beitrag #34669
Eine Resolution ist aktuelles geschriebenes Rechts und genau deshalb halte ich die Siedelei in diesem Umfang für illegal. Das ist im hinzugezogenen Kriegsvölkerrecht eindeutig geregelt, wie auch die Kriegsgefangenschaft eindeutig geregelt ist. Kriegsverbrechen ist also beides, oder keines.
Ja, es ist eindeutig geregelt:
"ARTICLE 49
Individual or mass forcible transfers, as well as deportations of protected persons from occupied territory to the territory of the Occupying Power or to that of any other country, occupied or not, are prohibited, regardless of their motive."
Hier, in diesem Fall, völlig irelevant.
"The International Commission of the Red Cross clarified this article in 1958 by asserting, “It is intended to prevent a practice adopted during the Second World War by certain Powers, which transferred portions of their own population to occupied territory for political and racial reasons or in order, as they claimed, to colonize those territories"
http://unitedwithisrael.org/why-israel-i...eva-convention/
"In the words of Dr. Jean Pictet's commentary on the convention:
It will suffice to mention that millions of human beings were torn from their homes, separated from their families and deported from their country, usually under inhumane conditions. These mass transfers took place for t
he greatest possible variety of reasonsmainly as a consequence of the formation of a forced labour service. The thought of the
physical and mental suffering endured by these "displaced persons," among whom there were a great many women, children, old people and sick, can only lead to thankfulness for the prohibition embodied in this paragraph, which is intended to forbid such hateful practices for all time."
http://www.mythsandfacts.org/media/user/...86%29-stone.pdf
„Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.“ gilt es zu beachten.
"forcible transfers as well as deportations"
Das bezieht sich auf die geschützten Personen, nicht auf die eigene Zivilbevölkerung. Vertreibung und Besiedlung sind zwei unterschiedliche Sachverhalte des Art. 49.
Sorry, du muss mir schon den Text vorlegen. Den gibt es nicht. Alles was es gibt, steht oben.
Die Entstehung des Paragraphen ist eindeutig, die Intention und Gültigkeit ist klar und deutlich.
Eine Änderung aufgrund neuer politischen Gegebenheiten ist auch geregelt, hier aber nicht vorhanden.
Lies nochmal :
VIENNA CONVENTION ON THE LAW OF TREATIES SIGNED AT VIENNA 23 May 1969
ENTRY INTO FORCE: 27 January 1980
Alles andere ist Opportunismus, Politik und Macht, kein RECHT.
Die UN kann eine Konvention nicht ändern.
Wenn wir auf der Suche nach wissentlichen Falschaussagen sind, werden wir hier fündig. Sie brauchen nicht nach der Vorlage von Texten zu fragen, wenn Sie sie bereits selbst eingestellt haben. Der Art. 49 macht eine klare Aussage zur Einverleibung und Besiedlung besetzter Gebiete.
Ich habe ein wenig den Überblick verloren, was für Sie gerade der Hinderungsgrund ist, die doch recht klare Formulierung in Art. 49 als nicht relevant zu erklären. Dass es den Text nicht gibt, ist mir dann aber doch zu abenteuerlich.
"Art. 49
Zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen sowie Deportationen von geschützten Personen aus besetztem Gebiet nach dem Gebiet der Besetzungsmacht oder dem irgendeines anderen besetzten oder unbesetzten Staates sind ohne Rücksicht auf ihren Beweggrund verboten.
Immerhin kann die Besetzungsmacht eine vollständige oder teilweise Evakuierung eines bestimmten besetzten Gebietes durchführen, wenn die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern. Solche Evakuierungen dürfen nicht die Umsiedlungen von geschützten Personen in Gebiete ausserhalb der Grenzen des besetzten Gebietes zur Folge haben, es sei denn, eine solche Umsiedlung liesse sich aus materiellen Gründen nicht vermeiden. Unmittelbar nach Beendigung der Feindseligkeiten in dem in Frage stehenden Gebiet soll die so evakuierte Bevölkerung in ihre Heimstätten zurückgeführt werden.
Die Besetzungsmacht hat bei der Durchführung derartiger Umsiedlungen oder Evakuierungen im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass angemessene Unterkunft für die Aufnahme der geschützten Personen vorgesehen wird, dass die Umsiedlung in bezug auf Sauberkeit, Hygiene, Sicherheit und Verpflegung unter befriedigenden Bedingungen durchgeführt wird und Mitglieder derselben Familie nicht voneinander getrennt werden.
Die Schutzmacht soll von allen Umsiedlungen und Evakuierungen verständigt werden, sobald sie stattgefunden haben.
Die Besetzungsmacht darf geschützte Personen nicht einer in besonders den Kriegsgefahren ausgesetzten Gegend zurückhalten, sofern nicht die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern.
Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln."
Die Differenzierung zwischen Vertreibungen AUS besetztem Gebiet und Besiedlungen DES besetzten Gebietes finden Sie da auch.
Das "zwangsweise" lassen Sie bewusst aus.
Das "zwangsweise" hat mit der Bewegen der eigenen Bevölkerung ins besetzte Gebiet nichts zu tun sondern steht dort, wo die Vertreibung AUS besetztem Gebiet geregelt wird. Darum geht es aber gar nicht, wenn wir über die Siedler reden.
Wer wird aus dem besetzten Gebiet vertrieben?
Hier geht es NUR datum, dass die Gesetze und Konventionen nichts hergeben, was allgemein gedacht wird.
Die Siedlungen in der Westbank haben mit Art.49 der Genfer Konvention nicht zu tun.
Allein darum geht es.
zuletzt bearbeitet 08.04.2015 15:00 |
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Zitat von nahal im Beitrag #34677Zitat von Landegaard im Beitrag #34675Zitat von nahal im Beitrag #34674Zitat von Leto_II. im Beitrag #34673Zitat von nahal im Beitrag #34672Zitat von Leto_II. im Beitrag #34671Zitat von nahal im Beitrag #34670Zitat von Leto_II. im Beitrag #34669
Eine Resolution ist aktuelles geschriebenes Rechts und genau deshalb halte ich die Siedelei in diesem Umfang für illegal. Das ist im hinzugezogenen Kriegsvölkerrecht eindeutig geregelt, wie auch die Kriegsgefangenschaft eindeutig geregelt ist. Kriegsverbrechen ist also beides, oder keines.
Ja, es ist eindeutig geregelt:
"ARTICLE 49
Individual or mass forcible transfers, as well as deportations of protected persons from occupied territory to the territory of the Occupying Power or to that of any other country, occupied or not, are prohibited, regardless of their motive."
Hier, in diesem Fall, völlig irelevant.
"The International Commission of the Red Cross clarified this article in 1958 by asserting, “It is intended to prevent a practice adopted during the Second World War by certain Powers, which transferred portions of their own population to occupied territory for political and racial reasons or in order, as they claimed, to colonize those territories"
http://unitedwithisrael.org/why-israel-i...eva-convention/
"In the words of Dr. Jean Pictet's commentary on the convention:
It will suffice to mention that millions of human beings were torn from their homes, separated from their families and deported from their country, usually under inhumane conditions. These mass transfers took place for t
he greatest possible variety of reasonsmainly as a consequence of the formation of a forced labour service. The thought of the
physical and mental suffering endured by these "displaced persons," among whom there were a great many women, children, old people and sick, can only lead to thankfulness for the prohibition embodied in this paragraph, which is intended to forbid such hateful practices for all time."
http://www.mythsandfacts.org/media/user/...86%29-stone.pdf
„Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.“ gilt es zu beachten.
"forcible transfers as well as deportations"
Das bezieht sich auf die geschützten Personen, nicht auf die eigene Zivilbevölkerung. Vertreibung und Besiedlung sind zwei unterschiedliche Sachverhalte des Art. 49.
Sorry, du muss mir schon den Text vorlegen. Den gibt es nicht. Alles was es gibt, steht oben.
Die Entstehung des Paragraphen ist eindeutig, die Intention und Gültigkeit ist klar und deutlich.
Eine Änderung aufgrund neuer politischen Gegebenheiten ist auch geregelt, hier aber nicht vorhanden.
Lies nochmal :
VIENNA CONVENTION ON THE LAW OF TREATIES SIGNED AT VIENNA 23 May 1969
ENTRY INTO FORCE: 27 January 1980
Alles andere ist Opportunismus, Politik und Macht, kein RECHT.
Die UN kann eine Konvention nicht ändern.
Wenn wir auf der Suche nach wissentlichen Falschaussagen sind, werden wir hier fündig. Sie brauchen nicht nach der Vorlage von Texten zu fragen, wenn Sie sie bereits selbst eingestellt haben. Der Art. 49 macht eine klare Aussage zur Einverleibung und Besiedlung besetzter Gebiete.
Ich habe ein wenig den Überblick verloren, was für Sie gerade der Hinderungsgrund ist, die doch recht klare Formulierung in Art. 49 als nicht relevant zu erklären. Dass es den Text nicht gibt, ist mir dann aber doch zu abenteuerlich.
"Art. 49
Zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen sowie Deportationen von geschützten Personen aus besetztem Gebiet nach dem Gebiet der Besetzungsmacht oder dem irgendeines anderen besetzten oder unbesetzten Staates sind ohne Rücksicht auf ihren Beweggrund verboten.
Immerhin kann die Besetzungsmacht eine vollständige oder teilweise Evakuierung eines bestimmten besetzten Gebietes durchführen, wenn die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern. Solche Evakuierungen dürfen nicht die Umsiedlungen von geschützten Personen in Gebiete ausserhalb der Grenzen des besetzten Gebietes zur Folge haben, es sei denn, eine solche Umsiedlung liesse sich aus materiellen Gründen nicht vermeiden. Unmittelbar nach Beendigung der Feindseligkeiten in dem in Frage stehenden Gebiet soll die so evakuierte Bevölkerung in ihre Heimstätten zurückgeführt werden.
Die Besetzungsmacht hat bei der Durchführung derartiger Umsiedlungen oder Evakuierungen im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass angemessene Unterkunft für die Aufnahme der geschützten Personen vorgesehen wird, dass die Umsiedlung in bezug auf Sauberkeit, Hygiene, Sicherheit und Verpflegung unter befriedigenden Bedingungen durchgeführt wird und Mitglieder derselben Familie nicht voneinander getrennt werden.
Die Schutzmacht soll von allen Umsiedlungen und Evakuierungen verständigt werden, sobald sie stattgefunden haben.
Die Besetzungsmacht darf geschützte Personen nicht einer in besonders den Kriegsgefahren ausgesetzten Gegend zurückhalten, sofern nicht die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern.
Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln."
Die Differenzierung zwischen Vertreibungen AUS besetztem Gebiet und Besiedlungen DES besetzten Gebietes finden Sie da auch.
Das "zwangsweise" lassen Sie bewusst aus.
Das "zwangsweise" steckt sinngemäss auch in der "Deportation", nicht aber in der "Umsiedlung". Mit und ohne Zwang ist Siedelei verboten und auch der englische Text gibt nichts anderes her.
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Zitat von nahal im Beitrag #34680Zitat von Landegaard im Beitrag #34678Zitat von nahal im Beitrag #34677Zitat von Landegaard im Beitrag #34675Zitat von nahal im Beitrag #34674Zitat von Leto_II. im Beitrag #34673Zitat von nahal im Beitrag #34672Zitat von Leto_II. im Beitrag #34671Zitat von nahal im Beitrag #34670Zitat von Leto_II. im Beitrag #34669
Eine Resolution ist aktuelles geschriebenes Rechts und genau deshalb halte ich die Siedelei in diesem Umfang für illegal. Das ist im hinzugezogenen Kriegsvölkerrecht eindeutig geregelt, wie auch die Kriegsgefangenschaft eindeutig geregelt ist. Kriegsverbrechen ist also beides, oder keines.
Ja, es ist eindeutig geregelt:
"ARTICLE 49
Individual or mass forcible transfers, as well as deportations of protected persons from occupied territory to the territory of the Occupying Power or to that of any other country, occupied or not, are prohibited, regardless of their motive."
Hier, in diesem Fall, völlig irelevant.
"The International Commission of the Red Cross clarified this article in 1958 by asserting, “It is intended to prevent a practice adopted during the Second World War by certain Powers, which transferred portions of their own population to occupied territory for political and racial reasons or in order, as they claimed, to colonize those territories"
http://unitedwithisrael.org/why-israel-i...eva-convention/
"In the words of Dr. Jean Pictet's commentary on the convention:
It will suffice to mention that millions of human beings were torn from their homes, separated from their families and deported from their country, usually under inhumane conditions. These mass transfers took place for t
he greatest possible variety of reasonsmainly as a consequence of the formation of a forced labour service. The thought of the
physical and mental suffering endured by these "displaced persons," among whom there were a great many women, children, old people and sick, can only lead to thankfulness for the prohibition embodied in this paragraph, which is intended to forbid such hateful practices for all time."
http://www.mythsandfacts.org/media/user/...86%29-stone.pdf
„Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.“ gilt es zu beachten.
"forcible transfers as well as deportations"
Das bezieht sich auf die geschützten Personen, nicht auf die eigene Zivilbevölkerung. Vertreibung und Besiedlung sind zwei unterschiedliche Sachverhalte des Art. 49.
Sorry, du muss mir schon den Text vorlegen. Den gibt es nicht. Alles was es gibt, steht oben.
Die Entstehung des Paragraphen ist eindeutig, die Intention und Gültigkeit ist klar und deutlich.
Eine Änderung aufgrund neuer politischen Gegebenheiten ist auch geregelt, hier aber nicht vorhanden.
Lies nochmal :
VIENNA CONVENTION ON THE LAW OF TREATIES SIGNED AT VIENNA 23 May 1969
ENTRY INTO FORCE: 27 January 1980
Alles andere ist Opportunismus, Politik und Macht, kein RECHT.
Die UN kann eine Konvention nicht ändern.
Wenn wir auf der Suche nach wissentlichen Falschaussagen sind, werden wir hier fündig. Sie brauchen nicht nach der Vorlage von Texten zu fragen, wenn Sie sie bereits selbst eingestellt haben. Der Art. 49 macht eine klare Aussage zur Einverleibung und Besiedlung besetzter Gebiete.
Ich habe ein wenig den Überblick verloren, was für Sie gerade der Hinderungsgrund ist, die doch recht klare Formulierung in Art. 49 als nicht relevant zu erklären. Dass es den Text nicht gibt, ist mir dann aber doch zu abenteuerlich.
"Art. 49
Zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen sowie Deportationen von geschützten Personen aus besetztem Gebiet nach dem Gebiet der Besetzungsmacht oder dem irgendeines anderen besetzten oder unbesetzten Staates sind ohne Rücksicht auf ihren Beweggrund verboten.
Immerhin kann die Besetzungsmacht eine vollständige oder teilweise Evakuierung eines bestimmten besetzten Gebietes durchführen, wenn die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern. Solche Evakuierungen dürfen nicht die Umsiedlungen von geschützten Personen in Gebiete ausserhalb der Grenzen des besetzten Gebietes zur Folge haben, es sei denn, eine solche Umsiedlung liesse sich aus materiellen Gründen nicht vermeiden. Unmittelbar nach Beendigung der Feindseligkeiten in dem in Frage stehenden Gebiet soll die so evakuierte Bevölkerung in ihre Heimstätten zurückgeführt werden.
Die Besetzungsmacht hat bei der Durchführung derartiger Umsiedlungen oder Evakuierungen im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass angemessene Unterkunft für die Aufnahme der geschützten Personen vorgesehen wird, dass die Umsiedlung in bezug auf Sauberkeit, Hygiene, Sicherheit und Verpflegung unter befriedigenden Bedingungen durchgeführt wird und Mitglieder derselben Familie nicht voneinander getrennt werden.
Die Schutzmacht soll von allen Umsiedlungen und Evakuierungen verständigt werden, sobald sie stattgefunden haben.
Die Besetzungsmacht darf geschützte Personen nicht einer in besonders den Kriegsgefahren ausgesetzten Gegend zurückhalten, sofern nicht die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern.
Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln."
Die Differenzierung zwischen Vertreibungen AUS besetztem Gebiet und Besiedlungen DES besetzten Gebietes finden Sie da auch.
Das "zwangsweise" lassen Sie bewusst aus.
Das "zwangsweise" hat mit der Bewegen der eigenen Bevölkerung ins besetzte Gebiet nichts zu tun sondern steht dort, wo die Vertreibung AUS besetztem Gebiet geregelt wird. Darum geht es aber gar nicht, wenn wir über die Siedler reden.
Wer wird aus dem besetzten Gebiet vertrieben?
Hier geht es NUR datum, dass die Gesetze und Konventionen nichts hergeben, was allgemein gedacht wird.
Die Siedlungen in der Westbank haben mit Art.49 der Genfer Konvention nicht zu tun.
Allein darum geht es.
Das müsstes Du schon irgendwie herleiten, vor allem, was das mit dem "zwangsweise" zu tun hat, das sich nun mal nur auf die Vertreibung bezieht, ich schaffe das nicht.
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Zitat von Leto_II. im Beitrag #34681Zitat von nahal im Beitrag #34677Zitat von Landegaard im Beitrag #34675Zitat von nahal im Beitrag #34674Zitat von Leto_II. im Beitrag #34673Zitat von nahal im Beitrag #34672Zitat von Leto_II. im Beitrag #34671Zitat von nahal im Beitrag #34670Zitat von Leto_II. im Beitrag #34669
Eine Resolution ist aktuelles geschriebenes Rechts und genau deshalb halte ich die Siedelei in diesem Umfang für illegal. Das ist im hinzugezogenen Kriegsvölkerrecht eindeutig geregelt, wie auch die Kriegsgefangenschaft eindeutig geregelt ist. Kriegsverbrechen ist also beides, oder keines.
Ja, es ist eindeutig geregelt:
"ARTICLE 49
Individual or mass forcible transfers, as well as deportations of protected persons from occupied territory to the territory of the Occupying Power or to that of any other country, occupied or not, are prohibited, regardless of their motive."
Hier, in diesem Fall, völlig irelevant.
"The International Commission of the Red Cross clarified this article in 1958 by asserting, “It is intended to prevent a practice adopted during the Second World War by certain Powers, which transferred portions of their own population to occupied territory for political and racial reasons or in order, as they claimed, to colonize those territories"
http://unitedwithisrael.org/why-israel-i...eva-convention/
"In the words of Dr. Jean Pictet's commentary on the convention:
It will suffice to mention that millions of human beings were torn from their homes, separated from their families and deported from their country, usually under inhumane conditions. These mass transfers took place for t
he greatest possible variety of reasonsmainly as a consequence of the formation of a forced labour service. The thought of the
physical and mental suffering endured by these "displaced persons," among whom there were a great many women, children, old people and sick, can only lead to thankfulness for the prohibition embodied in this paragraph, which is intended to forbid such hateful practices for all time."
http://www.mythsandfacts.org/media/user/...86%29-stone.pdf
„Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.“ gilt es zu beachten.
"forcible transfers as well as deportations"
Das bezieht sich auf die geschützten Personen, nicht auf die eigene Zivilbevölkerung. Vertreibung und Besiedlung sind zwei unterschiedliche Sachverhalte des Art. 49.
Sorry, du muss mir schon den Text vorlegen. Den gibt es nicht. Alles was es gibt, steht oben.
Die Entstehung des Paragraphen ist eindeutig, die Intention und Gültigkeit ist klar und deutlich.
Eine Änderung aufgrund neuer politischen Gegebenheiten ist auch geregelt, hier aber nicht vorhanden.
Lies nochmal :
VIENNA CONVENTION ON THE LAW OF TREATIES SIGNED AT VIENNA 23 May 1969
ENTRY INTO FORCE: 27 January 1980
Alles andere ist Opportunismus, Politik und Macht, kein RECHT.
Die UN kann eine Konvention nicht ändern.
Wenn wir auf der Suche nach wissentlichen Falschaussagen sind, werden wir hier fündig. Sie brauchen nicht nach der Vorlage von Texten zu fragen, wenn Sie sie bereits selbst eingestellt haben. Der Art. 49 macht eine klare Aussage zur Einverleibung und Besiedlung besetzter Gebiete.
Ich habe ein wenig den Überblick verloren, was für Sie gerade der Hinderungsgrund ist, die doch recht klare Formulierung in Art. 49 als nicht relevant zu erklären. Dass es den Text nicht gibt, ist mir dann aber doch zu abenteuerlich.
"Art. 49
Zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen sowie Deportationen von geschützten Personen aus besetztem Gebiet nach dem Gebiet der Besetzungsmacht oder dem irgendeines anderen besetzten oder unbesetzten Staates sind ohne Rücksicht auf ihren Beweggrund verboten.
Immerhin kann die Besetzungsmacht eine vollständige oder teilweise Evakuierung eines bestimmten besetzten Gebietes durchführen, wenn die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern. Solche Evakuierungen dürfen nicht die Umsiedlungen von geschützten Personen in Gebiete ausserhalb der Grenzen des besetzten Gebietes zur Folge haben, es sei denn, eine solche Umsiedlung liesse sich aus materiellen Gründen nicht vermeiden. Unmittelbar nach Beendigung der Feindseligkeiten in dem in Frage stehenden Gebiet soll die so evakuierte Bevölkerung in ihre Heimstätten zurückgeführt werden.
Die Besetzungsmacht hat bei der Durchführung derartiger Umsiedlungen oder Evakuierungen im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass angemessene Unterkunft für die Aufnahme der geschützten Personen vorgesehen wird, dass die Umsiedlung in bezug auf Sauberkeit, Hygiene, Sicherheit und Verpflegung unter befriedigenden Bedingungen durchgeführt wird und Mitglieder derselben Familie nicht voneinander getrennt werden.
Die Schutzmacht soll von allen Umsiedlungen und Evakuierungen verständigt werden, sobald sie stattgefunden haben.
Die Besetzungsmacht darf geschützte Personen nicht einer in besonders den Kriegsgefahren ausgesetzten Gegend zurückhalten, sofern nicht die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern.
Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln."
Die Differenzierung zwischen Vertreibungen AUS besetztem Gebiet und Besiedlungen DES besetzten Gebietes finden Sie da auch.
Das "zwangsweise" lassen Sie bewusst aus.
Das "zwangsweise" steckt sinngemäss auch in der "Deportation", nicht aber in der "Umsiedlung". Mit und ohne Zwang ist Siedelei verboten und auch der englische Text gibt nichts anderes her.
Zeige es mir, ich sehe es nicht, du auch nicht, du unterstellst.
Nochmal:
Die Genfer Konvention gibt deine Argumentation nicht her.
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Zitat von Leto_II. im Beitrag #34682Zitat von nahal im Beitrag #34680Zitat von Landegaard im Beitrag #34678Zitat von nahal im Beitrag #34677Zitat von Landegaard im Beitrag #34675Zitat von nahal im Beitrag #34674Zitat von Leto_II. im Beitrag #34673Zitat von nahal im Beitrag #34672Zitat von Leto_II. im Beitrag #34671Zitat von nahal im Beitrag #34670Zitat von Leto_II. im Beitrag #34669
Eine Resolution ist aktuelles geschriebenes Rechts und genau deshalb halte ich die Siedelei in diesem Umfang für illegal. Das ist im hinzugezogenen Kriegsvölkerrecht eindeutig geregelt, wie auch die Kriegsgefangenschaft eindeutig geregelt ist. Kriegsverbrechen ist also beides, oder keines.
Ja, es ist eindeutig geregelt:
"ARTICLE 49
Individual or mass forcible transfers, as well as deportations of protected persons from occupied territory to the territory of the Occupying Power or to that of any other country, occupied or not, are prohibited, regardless of their motive."
Hier, in diesem Fall, völlig irelevant.
"The International Commission of the Red Cross clarified this article in 1958 by asserting, “It is intended to prevent a practice adopted during the Second World War by certain Powers, which transferred portions of their own population to occupied territory for political and racial reasons or in order, as they claimed, to colonize those territories"
http://unitedwithisrael.org/why-israel-i...eva-convention/
"In the words of Dr. Jean Pictet's commentary on the convention:
It will suffice to mention that millions of human beings were torn from their homes, separated from their families and deported from their country, usually under inhumane conditions. These mass transfers took place for t
he greatest possible variety of reasonsmainly as a consequence of the formation of a forced labour service. The thought of the
physical and mental suffering endured by these "displaced persons," among whom there were a great many women, children, old people and sick, can only lead to thankfulness for the prohibition embodied in this paragraph, which is intended to forbid such hateful practices for all time."
http://www.mythsandfacts.org/media/user/...86%29-stone.pdf
„Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.“ gilt es zu beachten.
"forcible transfers as well as deportations"
Das bezieht sich auf die geschützten Personen, nicht auf die eigene Zivilbevölkerung. Vertreibung und Besiedlung sind zwei unterschiedliche Sachverhalte des Art. 49.
Sorry, du muss mir schon den Text vorlegen. Den gibt es nicht. Alles was es gibt, steht oben.
Die Entstehung des Paragraphen ist eindeutig, die Intention und Gültigkeit ist klar und deutlich.
Eine Änderung aufgrund neuer politischen Gegebenheiten ist auch geregelt, hier aber nicht vorhanden.
Lies nochmal :
VIENNA CONVENTION ON THE LAW OF TREATIES SIGNED AT VIENNA 23 May 1969
ENTRY INTO FORCE: 27 January 1980
Alles andere ist Opportunismus, Politik und Macht, kein RECHT.
Die UN kann eine Konvention nicht ändern.
Wenn wir auf der Suche nach wissentlichen Falschaussagen sind, werden wir hier fündig. Sie brauchen nicht nach der Vorlage von Texten zu fragen, wenn Sie sie bereits selbst eingestellt haben. Der Art. 49 macht eine klare Aussage zur Einverleibung und Besiedlung besetzter Gebiete.
Ich habe ein wenig den Überblick verloren, was für Sie gerade der Hinderungsgrund ist, die doch recht klare Formulierung in Art. 49 als nicht relevant zu erklären. Dass es den Text nicht gibt, ist mir dann aber doch zu abenteuerlich.
"Art. 49
Zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen sowie Deportationen von geschützten Personen aus besetztem Gebiet nach dem Gebiet der Besetzungsmacht oder dem irgendeines anderen besetzten oder unbesetzten Staates sind ohne Rücksicht auf ihren Beweggrund verboten.
Immerhin kann die Besetzungsmacht eine vollständige oder teilweise Evakuierung eines bestimmten besetzten Gebietes durchführen, wenn die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern. Solche Evakuierungen dürfen nicht die Umsiedlungen von geschützten Personen in Gebiete ausserhalb der Grenzen des besetzten Gebietes zur Folge haben, es sei denn, eine solche Umsiedlung liesse sich aus materiellen Gründen nicht vermeiden. Unmittelbar nach Beendigung der Feindseligkeiten in dem in Frage stehenden Gebiet soll die so evakuierte Bevölkerung in ihre Heimstätten zurückgeführt werden.
Die Besetzungsmacht hat bei der Durchführung derartiger Umsiedlungen oder Evakuierungen im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass angemessene Unterkunft für die Aufnahme der geschützten Personen vorgesehen wird, dass die Umsiedlung in bezug auf Sauberkeit, Hygiene, Sicherheit und Verpflegung unter befriedigenden Bedingungen durchgeführt wird und Mitglieder derselben Familie nicht voneinander getrennt werden.
Die Schutzmacht soll von allen Umsiedlungen und Evakuierungen verständigt werden, sobald sie stattgefunden haben.
Die Besetzungsmacht darf geschützte Personen nicht einer in besonders den Kriegsgefahren ausgesetzten Gegend zurückhalten, sofern nicht die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern.
Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln."
Die Differenzierung zwischen Vertreibungen AUS besetztem Gebiet und Besiedlungen DES besetzten Gebietes finden Sie da auch.
Das "zwangsweise" lassen Sie bewusst aus.
Das "zwangsweise" hat mit der Bewegen der eigenen Bevölkerung ins besetzte Gebiet nichts zu tun sondern steht dort, wo die Vertreibung AUS besetztem Gebiet geregelt wird. Darum geht es aber gar nicht, wenn wir über die Siedler reden.
Wer wird aus dem besetzten Gebiet vertrieben?
Hier geht es NUR datum, dass die Gesetze und Konventionen nichts hergeben, was allgemein gedacht wird.
Die Siedlungen in der Westbank haben mit Art.49 der Genfer Konvention nicht zu tun.
Allein darum geht es.
Das müsstes Du schon irgendwie herleiten, vor allem, was das mit dem "zwangsweise" zu tun hat, das sich nun mal nur auf die Vertreibung bezieht, ich schaffe das nicht.
Ich muss nichts herleiten, das müssen schon die machen (du zB), die behaupten, Besiedlung sei durch Konventionen oder Internationales Recht verboten.
Du muss auch deine Behauptung untermauern, dass das UN-SR Konventionen ändern kann und damit neues Recht schaffen kann.
Mach schon, sonst drehen wir uns im Kreis.
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Zitat von nahal im Beitrag #34684Zitat von Leto_II. im Beitrag #34682Zitat von nahal im Beitrag #34680Zitat von Landegaard im Beitrag #34678Zitat von nahal im Beitrag #34677Zitat von Landegaard im Beitrag #34675Zitat von nahal im Beitrag #34674Zitat von Leto_II. im Beitrag #34673Zitat von nahal im Beitrag #34672Zitat von Leto_II. im Beitrag #34671Zitat von nahal im Beitrag #34670Zitat von Leto_II. im Beitrag #34669
Eine Resolution ist aktuelles geschriebenes Rechts und genau deshalb halte ich die Siedelei in diesem Umfang für illegal. Das ist im hinzugezogenen Kriegsvölkerrecht eindeutig geregelt, wie auch die Kriegsgefangenschaft eindeutig geregelt ist. Kriegsverbrechen ist also beides, oder keines.
Ja, es ist eindeutig geregelt:
"ARTICLE 49
Individual or mass forcible transfers, as well as deportations of protected persons from occupied territory to the territory of the Occupying Power or to that of any other country, occupied or not, are prohibited, regardless of their motive."
Hier, in diesem Fall, völlig irelevant.
"The International Commission of the Red Cross clarified this article in 1958 by asserting, “It is intended to prevent a practice adopted during the Second World War by certain Powers, which transferred portions of their own population to occupied territory for political and racial reasons or in order, as they claimed, to colonize those territories"
http://unitedwithisrael.org/why-israel-i...eva-convention/
"In the words of Dr. Jean Pictet's commentary on the convention:
It will suffice to mention that millions of human beings were torn from their homes, separated from their families and deported from their country, usually under inhumane conditions. These mass transfers took place for t
he greatest possible variety of reasonsmainly as a consequence of the formation of a forced labour service. The thought of the
physical and mental suffering endured by these "displaced persons," among whom there were a great many women, children, old people and sick, can only lead to thankfulness for the prohibition embodied in this paragraph, which is intended to forbid such hateful practices for all time."
http://www.mythsandfacts.org/media/user/...86%29-stone.pdf
„Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.“ gilt es zu beachten.
"forcible transfers as well as deportations"
Das bezieht sich auf die geschützten Personen, nicht auf die eigene Zivilbevölkerung. Vertreibung und Besiedlung sind zwei unterschiedliche Sachverhalte des Art. 49.
Sorry, du muss mir schon den Text vorlegen. Den gibt es nicht. Alles was es gibt, steht oben.
Die Entstehung des Paragraphen ist eindeutig, die Intention und Gültigkeit ist klar und deutlich.
Eine Änderung aufgrund neuer politischen Gegebenheiten ist auch geregelt, hier aber nicht vorhanden.
Lies nochmal :
VIENNA CONVENTION ON THE LAW OF TREATIES SIGNED AT VIENNA 23 May 1969
ENTRY INTO FORCE: 27 January 1980
Alles andere ist Opportunismus, Politik und Macht, kein RECHT.
Die UN kann eine Konvention nicht ändern.
Wenn wir auf der Suche nach wissentlichen Falschaussagen sind, werden wir hier fündig. Sie brauchen nicht nach der Vorlage von Texten zu fragen, wenn Sie sie bereits selbst eingestellt haben. Der Art. 49 macht eine klare Aussage zur Einverleibung und Besiedlung besetzter Gebiete.
Ich habe ein wenig den Überblick verloren, was für Sie gerade der Hinderungsgrund ist, die doch recht klare Formulierung in Art. 49 als nicht relevant zu erklären. Dass es den Text nicht gibt, ist mir dann aber doch zu abenteuerlich.
"Art. 49
Zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen sowie Deportationen von geschützten Personen aus besetztem Gebiet nach dem Gebiet der Besetzungsmacht oder dem irgendeines anderen besetzten oder unbesetzten Staates sind ohne Rücksicht auf ihren Beweggrund verboten.
Immerhin kann die Besetzungsmacht eine vollständige oder teilweise Evakuierung eines bestimmten besetzten Gebietes durchführen, wenn die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern. Solche Evakuierungen dürfen nicht die Umsiedlungen von geschützten Personen in Gebiete ausserhalb der Grenzen des besetzten Gebietes zur Folge haben, es sei denn, eine solche Umsiedlung liesse sich aus materiellen Gründen nicht vermeiden. Unmittelbar nach Beendigung der Feindseligkeiten in dem in Frage stehenden Gebiet soll die so evakuierte Bevölkerung in ihre Heimstätten zurückgeführt werden.
Die Besetzungsmacht hat bei der Durchführung derartiger Umsiedlungen oder Evakuierungen im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass angemessene Unterkunft für die Aufnahme der geschützten Personen vorgesehen wird, dass die Umsiedlung in bezug auf Sauberkeit, Hygiene, Sicherheit und Verpflegung unter befriedigenden Bedingungen durchgeführt wird und Mitglieder derselben Familie nicht voneinander getrennt werden.
Die Schutzmacht soll von allen Umsiedlungen und Evakuierungen verständigt werden, sobald sie stattgefunden haben.
Die Besetzungsmacht darf geschützte Personen nicht einer in besonders den Kriegsgefahren ausgesetzten Gegend zurückhalten, sofern nicht die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern.
Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln."
Die Differenzierung zwischen Vertreibungen AUS besetztem Gebiet und Besiedlungen DES besetzten Gebietes finden Sie da auch.
Das "zwangsweise" lassen Sie bewusst aus.
Das "zwangsweise" hat mit der Bewegen der eigenen Bevölkerung ins besetzte Gebiet nichts zu tun sondern steht dort, wo die Vertreibung AUS besetztem Gebiet geregelt wird. Darum geht es aber gar nicht, wenn wir über die Siedler reden.
Wer wird aus dem besetzten Gebiet vertrieben?
Hier geht es NUR datum, dass die Gesetze und Konventionen nichts hergeben, was allgemein gedacht wird.
Die Siedlungen in der Westbank haben mit Art.49 der Genfer Konvention nicht zu tun.
Allein darum geht es.
Das müsstes Du schon irgendwie herleiten, vor allem, was das mit dem "zwangsweise" zu tun hat, das sich nun mal nur auf die Vertreibung bezieht, ich schaffe das nicht.
Ich muss nichts herleiten, das müssen schon die machen (du zB), die behaupten, Besiedlung sei durch Konventionen oder Internationales Recht verboten.
Du muss auch deine Behauptung untermauern, dass das UN-SR Konventionen ändern kann und damit neues Recht schaffen kann.
Mach schon, sonst drehen wir uns im Kreis.
Aha, Du behauptest also laufend Kriegsverbrechen, wo keine sind. Ist das dann zwanghaft?
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Zitat von nahal im Beitrag #34684Zitat von Leto_II. im Beitrag #34682Zitat von nahal im Beitrag #34680Zitat von Landegaard im Beitrag #34678Zitat von nahal im Beitrag #34677Zitat von Landegaard im Beitrag #34675Zitat von nahal im Beitrag #34674Zitat von Leto_II. im Beitrag #34673Zitat von nahal im Beitrag #34672Zitat von Leto_II. im Beitrag #34671Zitat von nahal im Beitrag #34670Zitat von Leto_II. im Beitrag #34669
Eine Resolution ist aktuelles geschriebenes Rechts und genau deshalb halte ich die Siedelei in diesem Umfang für illegal. Das ist im hinzugezogenen Kriegsvölkerrecht eindeutig geregelt, wie auch die Kriegsgefangenschaft eindeutig geregelt ist. Kriegsverbrechen ist also beides, oder keines.
Ja, es ist eindeutig geregelt:
"ARTICLE 49
Individual or mass forcible transfers, as well as deportations of protected persons from occupied territory to the territory of the Occupying Power or to that of any other country, occupied or not, are prohibited, regardless of their motive."
Hier, in diesem Fall, völlig irelevant.
"The International Commission of the Red Cross clarified this article in 1958 by asserting, “It is intended to prevent a practice adopted during the Second World War by certain Powers, which transferred portions of their own population to occupied territory for political and racial reasons or in order, as they claimed, to colonize those territories"
http://unitedwithisrael.org/why-israel-i...eva-convention/
"In the words of Dr. Jean Pictet's commentary on the convention:
It will suffice to mention that millions of human beings were torn from their homes, separated from their families and deported from their country, usually under inhumane conditions. These mass transfers took place for t
he greatest possible variety of reasonsmainly as a consequence of the formation of a forced labour service. The thought of the
physical and mental suffering endured by these "displaced persons," among whom there were a great many women, children, old people and sick, can only lead to thankfulness for the prohibition embodied in this paragraph, which is intended to forbid such hateful practices for all time."
http://www.mythsandfacts.org/media/user/...86%29-stone.pdf
„Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.“ gilt es zu beachten.
"forcible transfers as well as deportations"
Das bezieht sich auf die geschützten Personen, nicht auf die eigene Zivilbevölkerung. Vertreibung und Besiedlung sind zwei unterschiedliche Sachverhalte des Art. 49.
Sorry, du muss mir schon den Text vorlegen. Den gibt es nicht. Alles was es gibt, steht oben.
Die Entstehung des Paragraphen ist eindeutig, die Intention und Gültigkeit ist klar und deutlich.
Eine Änderung aufgrund neuer politischen Gegebenheiten ist auch geregelt, hier aber nicht vorhanden.
Lies nochmal :
VIENNA CONVENTION ON THE LAW OF TREATIES SIGNED AT VIENNA 23 May 1969
ENTRY INTO FORCE: 27 January 1980
Alles andere ist Opportunismus, Politik und Macht, kein RECHT.
Die UN kann eine Konvention nicht ändern.
Wenn wir auf der Suche nach wissentlichen Falschaussagen sind, werden wir hier fündig. Sie brauchen nicht nach der Vorlage von Texten zu fragen, wenn Sie sie bereits selbst eingestellt haben. Der Art. 49 macht eine klare Aussage zur Einverleibung und Besiedlung besetzter Gebiete.
Ich habe ein wenig den Überblick verloren, was für Sie gerade der Hinderungsgrund ist, die doch recht klare Formulierung in Art. 49 als nicht relevant zu erklären. Dass es den Text nicht gibt, ist mir dann aber doch zu abenteuerlich.
"Art. 49
Zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen sowie Deportationen von geschützten Personen aus besetztem Gebiet nach dem Gebiet der Besetzungsmacht oder dem irgendeines anderen besetzten oder unbesetzten Staates sind ohne Rücksicht auf ihren Beweggrund verboten.
Immerhin kann die Besetzungsmacht eine vollständige oder teilweise Evakuierung eines bestimmten besetzten Gebietes durchführen, wenn die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern. Solche Evakuierungen dürfen nicht die Umsiedlungen von geschützten Personen in Gebiete ausserhalb der Grenzen des besetzten Gebietes zur Folge haben, es sei denn, eine solche Umsiedlung liesse sich aus materiellen Gründen nicht vermeiden. Unmittelbar nach Beendigung der Feindseligkeiten in dem in Frage stehenden Gebiet soll die so evakuierte Bevölkerung in ihre Heimstätten zurückgeführt werden.
Die Besetzungsmacht hat bei der Durchführung derartiger Umsiedlungen oder Evakuierungen im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass angemessene Unterkunft für die Aufnahme der geschützten Personen vorgesehen wird, dass die Umsiedlung in bezug auf Sauberkeit, Hygiene, Sicherheit und Verpflegung unter befriedigenden Bedingungen durchgeführt wird und Mitglieder derselben Familie nicht voneinander getrennt werden.
Die Schutzmacht soll von allen Umsiedlungen und Evakuierungen verständigt werden, sobald sie stattgefunden haben.
Die Besetzungsmacht darf geschützte Personen nicht einer in besonders den Kriegsgefahren ausgesetzten Gegend zurückhalten, sofern nicht die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern.
Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln."
Die Differenzierung zwischen Vertreibungen AUS besetztem Gebiet und Besiedlungen DES besetzten Gebietes finden Sie da auch.
Das "zwangsweise" lassen Sie bewusst aus.
Das "zwangsweise" hat mit der Bewegen der eigenen Bevölkerung ins besetzte Gebiet nichts zu tun sondern steht dort, wo die Vertreibung AUS besetztem Gebiet geregelt wird. Darum geht es aber gar nicht, wenn wir über die Siedler reden.
Wer wird aus dem besetzten Gebiet vertrieben?
Hier geht es NUR datum, dass die Gesetze und Konventionen nichts hergeben, was allgemein gedacht wird.
Die Siedlungen in der Westbank haben mit Art.49 der Genfer Konvention nicht zu tun.
Allein darum geht es.
Das müsstes Du schon irgendwie herleiten, vor allem, was das mit dem "zwangsweise" zu tun hat, das sich nun mal nur auf die Vertreibung bezieht, ich schaffe das nicht.
Ich muss nichts herleiten, das müssen schon die machen (du zB), die behaupten, Besiedlung sei durch Konventionen oder Internationales Recht verboten.
Du muss auch deine Behauptung untermauern, dass das UN-SR Konventionen ändern kann und damit neues Recht schaffen kann.
Mach schon, sonst drehen wir uns im Kreis.
Die internationale Gemeinschaft sieht die israelischen Siedlungen als Illegal an .
Daran werden auch seitenlange Ausführungen von Foristen , wovon mindestens einer als Zahnarzt und nicht als Völkerrechtler habilitiert ist , nichts ändern .
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Zitat von Leto_II. im Beitrag #34685Zitat von nahal im Beitrag #34684Zitat von Leto_II. im Beitrag #34682Zitat von nahal im Beitrag #34680Zitat von Landegaard im Beitrag #34678Zitat von nahal im Beitrag #34677Zitat von Landegaard im Beitrag #34675Zitat von nahal im Beitrag #34674Zitat von Leto_II. im Beitrag #34673Zitat von nahal im Beitrag #34672Zitat von Leto_II. im Beitrag #34671Zitat von nahal im Beitrag #34670Zitat von Leto_II. im Beitrag #34669
Eine Resolution ist aktuelles geschriebenes Rechts und genau deshalb halte ich die Siedelei in diesem Umfang für illegal. Das ist im hinzugezogenen Kriegsvölkerrecht eindeutig geregelt, wie auch die Kriegsgefangenschaft eindeutig geregelt ist. Kriegsverbrechen ist also beides, oder keines.
Ja, es ist eindeutig geregelt:
"ARTICLE 49
Individual or mass forcible transfers, as well as deportations of protected persons from occupied territory to the territory of the Occupying Power or to that of any other country, occupied or not, are prohibited, regardless of their motive."
Hier, in diesem Fall, völlig irelevant.
"The International Commission of the Red Cross clarified this article in 1958 by asserting, “It is intended to prevent a practice adopted during the Second World War by certain Powers, which transferred portions of their own population to occupied territory for political and racial reasons or in order, as they claimed, to colonize those territories"
http://unitedwithisrael.org/why-israel-i...eva-convention/
"In the words of Dr. Jean Pictet's commentary on the convention:
It will suffice to mention that millions of human beings were torn from their homes, separated from their families and deported from their country, usually under inhumane conditions. These mass transfers took place for t
he greatest possible variety of reasonsmainly as a consequence of the formation of a forced labour service. The thought of the
physical and mental suffering endured by these "displaced persons," among whom there were a great many women, children, old people and sick, can only lead to thankfulness for the prohibition embodied in this paragraph, which is intended to forbid such hateful practices for all time."
http://www.mythsandfacts.org/media/user/...86%29-stone.pdf
„Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.“ gilt es zu beachten.
"forcible transfers as well as deportations"
Das bezieht sich auf die geschützten Personen, nicht auf die eigene Zivilbevölkerung. Vertreibung und Besiedlung sind zwei unterschiedliche Sachverhalte des Art. 49.
Sorry, du muss mir schon den Text vorlegen. Den gibt es nicht. Alles was es gibt, steht oben.
Die Entstehung des Paragraphen ist eindeutig, die Intention und Gültigkeit ist klar und deutlich.
Eine Änderung aufgrund neuer politischen Gegebenheiten ist auch geregelt, hier aber nicht vorhanden.
Lies nochmal :
VIENNA CONVENTION ON THE LAW OF TREATIES SIGNED AT VIENNA 23 May 1969
ENTRY INTO FORCE: 27 January 1980
Alles andere ist Opportunismus, Politik und Macht, kein RECHT.
Die UN kann eine Konvention nicht ändern.
Wenn wir auf der Suche nach wissentlichen Falschaussagen sind, werden wir hier fündig. Sie brauchen nicht nach der Vorlage von Texten zu fragen, wenn Sie sie bereits selbst eingestellt haben. Der Art. 49 macht eine klare Aussage zur Einverleibung und Besiedlung besetzter Gebiete.
Ich habe ein wenig den Überblick verloren, was für Sie gerade der Hinderungsgrund ist, die doch recht klare Formulierung in Art. 49 als nicht relevant zu erklären. Dass es den Text nicht gibt, ist mir dann aber doch zu abenteuerlich.
"Art. 49
Zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen sowie Deportationen von geschützten Personen aus besetztem Gebiet nach dem Gebiet der Besetzungsmacht oder dem irgendeines anderen besetzten oder unbesetzten Staates sind ohne Rücksicht auf ihren Beweggrund verboten.
Immerhin kann die Besetzungsmacht eine vollständige oder teilweise Evakuierung eines bestimmten besetzten Gebietes durchführen, wenn die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern. Solche Evakuierungen dürfen nicht die Umsiedlungen von geschützten Personen in Gebiete ausserhalb der Grenzen des besetzten Gebietes zur Folge haben, es sei denn, eine solche Umsiedlung liesse sich aus materiellen Gründen nicht vermeiden. Unmittelbar nach Beendigung der Feindseligkeiten in dem in Frage stehenden Gebiet soll die so evakuierte Bevölkerung in ihre Heimstätten zurückgeführt werden.
Die Besetzungsmacht hat bei der Durchführung derartiger Umsiedlungen oder Evakuierungen im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass angemessene Unterkunft für die Aufnahme der geschützten Personen vorgesehen wird, dass die Umsiedlung in bezug auf Sauberkeit, Hygiene, Sicherheit und Verpflegung unter befriedigenden Bedingungen durchgeführt wird und Mitglieder derselben Familie nicht voneinander getrennt werden.
Die Schutzmacht soll von allen Umsiedlungen und Evakuierungen verständigt werden, sobald sie stattgefunden haben.
Die Besetzungsmacht darf geschützte Personen nicht einer in besonders den Kriegsgefahren ausgesetzten Gegend zurückhalten, sofern nicht die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern.
Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln."
Die Differenzierung zwischen Vertreibungen AUS besetztem Gebiet und Besiedlungen DES besetzten Gebietes finden Sie da auch.
Das "zwangsweise" lassen Sie bewusst aus.
Das "zwangsweise" hat mit der Bewegen der eigenen Bevölkerung ins besetzte Gebiet nichts zu tun sondern steht dort, wo die Vertreibung AUS besetztem Gebiet geregelt wird. Darum geht es aber gar nicht, wenn wir über die Siedler reden.
Wer wird aus dem besetzten Gebiet vertrieben?
Hier geht es NUR datum, dass die Gesetze und Konventionen nichts hergeben, was allgemein gedacht wird.
Die Siedlungen in der Westbank haben mit Art.49 der Genfer Konvention nicht zu tun.
Allein darum geht es.
Das müsstes Du schon irgendwie herleiten, vor allem, was das mit dem "zwangsweise" zu tun hat, das sich nun mal nur auf die Vertreibung bezieht, ich schaffe das nicht.
Ich muss nichts herleiten, das müssen schon die machen (du zB), die behaupten, Besiedlung sei durch Konventionen oder Internationales Recht verboten.
Du muss auch deine Behauptung untermauern, dass das UN-SR Konventionen ändern kann und damit neues Recht schaffen kann.
Mach schon, sonst drehen wir uns im Kreis.
Aha, Du behauptest also laufend Kriegsverbrechen, wo keine sind. Ist das dann zwanghaft?
He?
Wir haben rechtlich 3 Bereiche besprochen:
1) Besuchsrecht von Gefangenen
2) Beschießung ziviler Ziele
3) Siedlungen
wir waren uns einig, dass 1 und 2 rechtlich geregelt sind.
bei 3 habe ich belegt, dass die Siedlungen auf der Westbank rechtlich durch Konventionen keine Berücksichtigung finden, habe auch behauptet, entgegen deiner nicht belegten Meinung, dass der UN-SR keine Konventionen ändern kann
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Zitat von nahal im Beitrag #34680
Zitat von Landegaard im Beitrag #34678Zitat von nahal im Beitrag #34677Zitat von Landegaard im Beitrag #34675Zitat von nahal im Beitrag #34674Zitat von Leto_II. im Beitrag #34673Zitat von nahal im Beitrag #34672Zitat von Leto_II. im Beitrag #34671Zitat von nahal im Beitrag #34670Zitat von Leto_II. im Beitrag #34669
Eine Resolution ist aktuelles geschriebenes Rechts und genau deshalb halte ich die Siedelei in diesem Umfang für illegal. Das ist im hinzugezogenen Kriegsvölkerrecht eindeutig geregelt, wie auch die Kriegsgefangenschaft eindeutig geregelt ist. Kriegsverbrechen ist also beides, oder keines.
Ja, es ist eindeutig geregelt:
"ARTICLE 49
Individual or mass forcible transfers, as well as deportations of protected persons from occupied territory to the territory of the Occupying Power or to that of any other country, occupied or not, are prohibited, regardless of their motive."
Hier, in diesem Fall, völlig irelevant.
"The International Commission of the Red Cross clarified this article in 1958 by asserting, “It is intended to prevent a practice adopted during the Second World War by certain Powers, which transferred portions of their own population to occupied territory for political and racial reasons or in order, as they claimed, to colonize those territories"
http://unitedwithisrael.org/why-israel-i...eva-convention/
"In the words of Dr. Jean Pictet's commentary on the convention:
It will suffice to mention that millions of human beings were torn from their homes, separated from their families and deported from their country, usually under inhumane conditions. These mass transfers took place for t
he greatest possible variety of reasonsmainly as a consequence of the formation of a forced labour service. The thought of the
physical and mental suffering endured by these "displaced persons," among whom there were a great many women, children, old people and sick, can only lead to thankfulness for the prohibition embodied in this paragraph, which is intended to forbid such hateful practices for all time."
http://www.mythsandfacts.org/media/user/...86%29-stone.pdf
„Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.“ gilt es zu beachten.
"forcible transfers as well as deportations"
Das bezieht sich auf die geschützten Personen, nicht auf die eigene Zivilbevölkerung. Vertreibung und Besiedlung sind zwei unterschiedliche Sachverhalte des Art. 49.
Sorry, du muss mir schon den Text vorlegen. Den gibt es nicht. Alles was es gibt, steht oben.
Die Entstehung des Paragraphen ist eindeutig, die Intention und Gültigkeit ist klar und deutlich.
Eine Änderung aufgrund neuer politischen Gegebenheiten ist auch geregelt, hier aber nicht vorhanden.
Lies nochmal :
VIENNA CONVENTION ON THE LAW OF TREATIES SIGNED AT VIENNA 23 May 1969
ENTRY INTO FORCE: 27 January 1980
Alles andere ist Opportunismus, Politik und Macht, kein RECHT.
Die UN kann eine Konvention nicht ändern.
Wenn wir auf der Suche nach wissentlichen Falschaussagen sind, werden wir hier fündig. Sie brauchen nicht nach der Vorlage von Texten zu fragen, wenn Sie sie bereits selbst eingestellt haben. Der Art. 49 macht eine klare Aussage zur Einverleibung und Besiedlung besetzter Gebiete.
Ich habe ein wenig den Überblick verloren, was für Sie gerade der Hinderungsgrund ist, die doch recht klare Formulierung in Art. 49 als nicht relevant zu erklären. Dass es den Text nicht gibt, ist mir dann aber doch zu abenteuerlich.
"Art. 49
Zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen sowie Deportationen von geschützten Personen aus besetztem Gebiet nach dem Gebiet der Besetzungsmacht oder dem irgendeines anderen besetzten oder unbesetzten Staates sind ohne Rücksicht auf ihren Beweggrund verboten.
Immerhin kann die Besetzungsmacht eine vollständige oder teilweise Evakuierung eines bestimmten besetzten Gebietes durchführen, wenn die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern. Solche Evakuierungen dürfen nicht die Umsiedlungen von geschützten Personen in Gebiete ausserhalb der Grenzen des besetzten Gebietes zur Folge haben, es sei denn, eine solche Umsiedlung liesse sich aus materiellen Gründen nicht vermeiden. Unmittelbar nach Beendigung der Feindseligkeiten in dem in Frage stehenden Gebiet soll die so evakuierte Bevölkerung in ihre Heimstätten zurückgeführt werden.
Die Besetzungsmacht hat bei der Durchführung derartiger Umsiedlungen oder Evakuierungen im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass angemessene Unterkunft für die Aufnahme der geschützten Personen vorgesehen wird, dass die Umsiedlung in bezug auf Sauberkeit, Hygiene, Sicherheit und Verpflegung unter befriedigenden Bedingungen durchgeführt wird und Mitglieder derselben Familie nicht voneinander getrennt werden.
Die Schutzmacht soll von allen Umsiedlungen und Evakuierungen verständigt werden, sobald sie stattgefunden haben.
Die Besetzungsmacht darf geschützte Personen nicht einer in besonders den Kriegsgefahren ausgesetzten Gegend zurückhalten, sofern nicht die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern.
Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln."
Die Differenzierung zwischen Vertreibungen AUS besetztem Gebiet und Besiedlungen DES besetzten Gebietes finden Sie da auch.
Das "zwangsweise" lassen Sie bewusst aus.
Das "zwangsweise" hat mit der Bewegen der eigenen Bevölkerung ins besetzte Gebiet nichts zu tun sondern steht dort, wo die Vertreibung AUS besetztem Gebiet geregelt wird. Darum geht es aber gar nicht, wenn wir über die Siedler reden.
Wer wird aus dem besetzten Gebiet vertrieben?
Hab ich doch geschrieben. Wir reden von den Siedlern und damit nicht über Vertreibungen, in diesem Kontext ist der benannte "Zwang" relevant, sondern von der Besiedlung des besetzten Gebietes durch die eigene Bevölkerung. Da ist von der Bedingung Zwang nicht die Rede.
Über die Vertreibung können wir auch reden, aber besser ein andermal, wenn wir die Besiedlungen geklärt haben.
Zitat von nahal im Beitrag #34680
Hier geht es NUR datum, dass die Gesetze und Konventionen nichts hergeben, was allgemein gedacht wird.
Die Siedlungen in der Westbank haben mit Art.49 der Genfer Konvention nicht zu tun.
Ich weiß nicht, was allgemein so gedacht wird, es geht wohl um Letos Aussage, dass die Siedlungen illegal sind und dazu gibt der mehrmals verlinkte Artikel 49 eine Menge her.
Es wäre nun an Ihnen zu erklären, warum die Siedlungen der Westbank mit dem Art49 nichts zu tun haben soll.
Also entweder bestreiten Sie da den Umstand, dass es sich um besetztes Land handeln soll, oder Sie bestreiten, dass die Siedlungen sich aus Bevölkerungsteilen Israels speisen oder Sie vertreten die Ansicht, dass der Art.49 nicht greift, weil die Besatzungsmacht Israel nichts mit der Siedelei zu tun hat. Was davon darfs denn sein?
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Zitat von Landegaard im Beitrag #34688Zitat von nahal im Beitrag #34680
Zitat von Landegaard im Beitrag #34678Zitat von nahal im Beitrag #34677Zitat von Landegaard im Beitrag #34675Zitat von nahal im Beitrag #34674Zitat von Leto_II. im Beitrag #34673Zitat von nahal im Beitrag #34672Zitat von Leto_II. im Beitrag #34671Zitat von nahal im Beitrag #34670Zitat von Leto_II. im Beitrag #34669
Eine Resolution ist aktuelles geschriebenes Rechts und genau deshalb halte ich die Siedelei in diesem Umfang für illegal. Das ist im hinzugezogenen Kriegsvölkerrecht eindeutig geregelt, wie auch die Kriegsgefangenschaft eindeutig geregelt ist. Kriegsverbrechen ist also beides, oder keines.
Ja, es ist eindeutig geregelt:
"ARTICLE 49
Individual or mass forcible transfers, as well as deportations of protected persons from occupied territory to the territory of the Occupying Power or to that of any other country, occupied or not, are prohibited, regardless of their motive."
Hier, in diesem Fall, völlig irelevant.
"The International Commission of the Red Cross clarified this article in 1958 by asserting, “It is intended to prevent a practice adopted during the Second World War by certain Powers, which transferred portions of their own population to occupied territory for political and racial reasons or in order, as they claimed, to colonize those territories"
http://unitedwithisrael.org/why-israel-i...eva-convention/
"In the words of Dr. Jean Pictet's commentary on the convention:
It will suffice to mention that millions of human beings were torn from their homes, separated from their families and deported from their country, usually under inhumane conditions. These mass transfers took place for t
he greatest possible variety of reasonsmainly as a consequence of the formation of a forced labour service. The thought of the
physical and mental suffering endured by these "displaced persons," among whom there were a great many women, children, old people and sick, can only lead to thankfulness for the prohibition embodied in this paragraph, which is intended to forbid such hateful practices for all time."
http://www.mythsandfacts.org/media/user/...86%29-stone.pdf
„Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.“ gilt es zu beachten.
"forcible transfers as well as deportations"
Das bezieht sich auf die geschützten Personen, nicht auf die eigene Zivilbevölkerung. Vertreibung und Besiedlung sind zwei unterschiedliche Sachverhalte des Art. 49.
Sorry, du muss mir schon den Text vorlegen. Den gibt es nicht. Alles was es gibt, steht oben.
Die Entstehung des Paragraphen ist eindeutig, die Intention und Gültigkeit ist klar und deutlich.
Eine Änderung aufgrund neuer politischen Gegebenheiten ist auch geregelt, hier aber nicht vorhanden.
Lies nochmal :
VIENNA CONVENTION ON THE LAW OF TREATIES SIGNED AT VIENNA 23 May 1969
ENTRY INTO FORCE: 27 January 1980
Alles andere ist Opportunismus, Politik und Macht, kein RECHT.
Die UN kann eine Konvention nicht ändern.
Wenn wir auf der Suche nach wissentlichen Falschaussagen sind, werden wir hier fündig. Sie brauchen nicht nach der Vorlage von Texten zu fragen, wenn Sie sie bereits selbst eingestellt haben. Der Art. 49 macht eine klare Aussage zur Einverleibung und Besiedlung besetzter Gebiete.
Ich habe ein wenig den Überblick verloren, was für Sie gerade der Hinderungsgrund ist, die doch recht klare Formulierung in Art. 49 als nicht relevant zu erklären. Dass es den Text nicht gibt, ist mir dann aber doch zu abenteuerlich.
"Art. 49
Zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen sowie Deportationen von geschützten Personen aus besetztem Gebiet nach dem Gebiet der Besetzungsmacht oder dem irgendeines anderen besetzten oder unbesetzten Staates sind ohne Rücksicht auf ihren Beweggrund verboten.
Immerhin kann die Besetzungsmacht eine vollständige oder teilweise Evakuierung eines bestimmten besetzten Gebietes durchführen, wenn die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern. Solche Evakuierungen dürfen nicht die Umsiedlungen von geschützten Personen in Gebiete ausserhalb der Grenzen des besetzten Gebietes zur Folge haben, es sei denn, eine solche Umsiedlung liesse sich aus materiellen Gründen nicht vermeiden. Unmittelbar nach Beendigung der Feindseligkeiten in dem in Frage stehenden Gebiet soll die so evakuierte Bevölkerung in ihre Heimstätten zurückgeführt werden.
Die Besetzungsmacht hat bei der Durchführung derartiger Umsiedlungen oder Evakuierungen im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass angemessene Unterkunft für die Aufnahme der geschützten Personen vorgesehen wird, dass die Umsiedlung in bezug auf Sauberkeit, Hygiene, Sicherheit und Verpflegung unter befriedigenden Bedingungen durchgeführt wird und Mitglieder derselben Familie nicht voneinander getrennt werden.
Die Schutzmacht soll von allen Umsiedlungen und Evakuierungen verständigt werden, sobald sie stattgefunden haben.
Die Besetzungsmacht darf geschützte Personen nicht einer in besonders den Kriegsgefahren ausgesetzten Gegend zurückhalten, sofern nicht die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern.
Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln."
Die Differenzierung zwischen Vertreibungen AUS besetztem Gebiet und Besiedlungen DES besetzten Gebietes finden Sie da auch.
Das "zwangsweise" lassen Sie bewusst aus.
Das "zwangsweise" hat mit der Bewegen der eigenen Bevölkerung ins besetzte Gebiet nichts zu tun sondern steht dort, wo die Vertreibung AUS besetztem Gebiet geregelt wird. Darum geht es aber gar nicht, wenn wir über die Siedler reden.
Wer wird aus dem besetzten Gebiet vertrieben?
Hab ich doch geschrieben. Wir reden von den Siedlern und damit nicht über Vertreibungen, in diesem Kontext ist der benannte "Zwang" relevant, sondern von der Besiedlung des besetzten Gebietes durch die eigene Bevölkerung. Da ist von der Bedingung Zwang nicht die Rede.
Über die Vertreibung können wir auch reden, aber besser ein andermal, wenn wir die Besiedlungen geklärt haben.Zitat von nahal im Beitrag #34680
Hier geht es NUR datum, dass die Gesetze und Konventionen nichts hergeben, was allgemein gedacht wird.
Die Siedlungen in der Westbank haben mit Art.49 der Genfer Konvention nicht zu tun.
Ich weiß nicht, was allgemein so gedacht wird, es geht wohl um Letos Aussage, dass die Siedlungen illegal sind und dazu gibt der mehrmals verlinkte Artikel 49 eine Menge her.
Es wäre nun an Ihnen zu erklären, warum die Siedlungen der Westbank mit dem Art49 nichts zu tun haben soll.
Also entweder bestreiten Sie da den Umstand, dass es sich um besetztes Land handeln soll, oder Sie bestreiten, dass die Siedlungen sich aus Bevölkerungsteilen Israels speisen oder Sie vertreten die Ansicht, dass der Art.49 nicht greift, weil die Besatzungsmacht Israel nichts mit der Siedelei zu tun hat. Was davon darfs denn sein?
Sorry, es wird langsam langweilig.Nochmals, zum langsam lesen:
1) Die Genfer Konvention sagt nichts über die Unrechtmässigkeit israelischer Siedlungen auf der Westbank.
2)Die Behauptung Letos, der UN-SR kann neues Recht schaffen durch Änderungen von Konventionen ist falsch.
Also, versuchen Sie das Geschriebene und das Verlinkte zu lesen.
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#34690
von mbockstette • | 12.554 Beiträge
RE: Reaktion auf Entführungen
in Politik 08.04.2015 15:57von mbockstette • | 12.554 Beiträge
zuletzt bearbeitet 08.04.2015 15:58 |
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Zitat von mbockstette im Beitrag #34690Zitat von guylux im Beitrag #34686
Mach schon, sonst drehen wir uns im Kreis.
Die internationale Gemeinschaft sieht die israelischen Siedlungen als Illegal an .
Daran werden auch seitenlange Ausführungen von Foristen , wovon mindestens einer als Zahnarzt und nicht als Völkerrechtler habilitiert ist , nichts ändern .
Zahnärzte habilitieren so gut wie nie und Völkerrechtler auch nur sehr selten. [/quote]
Ich schätze, der Kollege guylux hat in Idiotie habilitiert. Suma cum laude.
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Zitat von nahal im Beitrag #34689
Sorry, es wird langsam langweilig.Nochmals, zum langsam lesen:
1) Die Genfer Konvention sagt nichts über die Unrechtmässigkeit israelischer Siedlungen auf der Westbank.
2)Die Behauptung Letos, der UN-SR kann neues Recht schaffen durch Änderungen von Konventionen ist falsch.
Also, versuchen Sie das Geschriebene und das Verlinkte zu lesen.
Sie haben recht, es ist langweilig. Lesen Sie bei Gelegenheit doch auch mal langsam, und auch vollständig, vielleicht hilft es ja.
zuletzt bearbeitet 08.04.2015 16:08 |
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Zitat von nahal im Beitrag #34687Zitat von Leto_II. im Beitrag #34685Zitat von nahal im Beitrag #34684Zitat von Leto_II. im Beitrag #34682Zitat von nahal im Beitrag #34680Zitat von Landegaard im Beitrag #34678Zitat von nahal im Beitrag #34677Zitat von Landegaard im Beitrag #34675Zitat von nahal im Beitrag #34674Zitat von Leto_II. im Beitrag #34673Zitat von nahal im Beitrag #34672Zitat von Leto_II. im Beitrag #34671Zitat von nahal im Beitrag #34670Zitat von Leto_II. im Beitrag #34669
Eine Resolution ist aktuelles geschriebenes Rechts und genau deshalb halte ich die Siedelei in diesem Umfang für illegal. Das ist im hinzugezogenen Kriegsvölkerrecht eindeutig geregelt, wie auch die Kriegsgefangenschaft eindeutig geregelt ist. Kriegsverbrechen ist also beides, oder keines.
Ja, es ist eindeutig geregelt:
"ARTICLE 49
Individual or mass forcible transfers, as well as deportations of protected persons from occupied territory to the territory of the Occupying Power or to that of any other country, occupied or not, are prohibited, regardless of their motive."
Hier, in diesem Fall, völlig irelevant.
"The International Commission of the Red Cross clarified this article in 1958 by asserting, “It is intended to prevent a practice adopted during the Second World War by certain Powers, which transferred portions of their own population to occupied territory for political and racial reasons or in order, as they claimed, to colonize those territories"
http://unitedwithisrael.org/why-israel-i...eva-convention/
"In the words of Dr. Jean Pictet's commentary on the convention:
It will suffice to mention that millions of human beings were torn from their homes, separated from their families and deported from their country, usually under inhumane conditions. These mass transfers took place for t
he greatest possible variety of reasonsmainly as a consequence of the formation of a forced labour service. The thought of the
physical and mental suffering endured by these "displaced persons," among whom there were a great many women, children, old people and sick, can only lead to thankfulness for the prohibition embodied in this paragraph, which is intended to forbid such hateful practices for all time."
http://www.mythsandfacts.org/media/user/...86%29-stone.pdf
„Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.“ gilt es zu beachten.
"forcible transfers as well as deportations"
Das bezieht sich auf die geschützten Personen, nicht auf die eigene Zivilbevölkerung. Vertreibung und Besiedlung sind zwei unterschiedliche Sachverhalte des Art. 49.
Sorry, du muss mir schon den Text vorlegen. Den gibt es nicht. Alles was es gibt, steht oben.
Die Entstehung des Paragraphen ist eindeutig, die Intention und Gültigkeit ist klar und deutlich.
Eine Änderung aufgrund neuer politischen Gegebenheiten ist auch geregelt, hier aber nicht vorhanden.
Lies nochmal :
VIENNA CONVENTION ON THE LAW OF TREATIES SIGNED AT VIENNA 23 May 1969
ENTRY INTO FORCE: 27 January 1980
Alles andere ist Opportunismus, Politik und Macht, kein RECHT.
Die UN kann eine Konvention nicht ändern.
Wenn wir auf der Suche nach wissentlichen Falschaussagen sind, werden wir hier fündig. Sie brauchen nicht nach der Vorlage von Texten zu fragen, wenn Sie sie bereits selbst eingestellt haben. Der Art. 49 macht eine klare Aussage zur Einverleibung und Besiedlung besetzter Gebiete.
Ich habe ein wenig den Überblick verloren, was für Sie gerade der Hinderungsgrund ist, die doch recht klare Formulierung in Art. 49 als nicht relevant zu erklären. Dass es den Text nicht gibt, ist mir dann aber doch zu abenteuerlich.
"Art. 49
Zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen sowie Deportationen von geschützten Personen aus besetztem Gebiet nach dem Gebiet der Besetzungsmacht oder dem irgendeines anderen besetzten oder unbesetzten Staates sind ohne Rücksicht auf ihren Beweggrund verboten.
Immerhin kann die Besetzungsmacht eine vollständige oder teilweise Evakuierung eines bestimmten besetzten Gebietes durchführen, wenn die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern. Solche Evakuierungen dürfen nicht die Umsiedlungen von geschützten Personen in Gebiete ausserhalb der Grenzen des besetzten Gebietes zur Folge haben, es sei denn, eine solche Umsiedlung liesse sich aus materiellen Gründen nicht vermeiden. Unmittelbar nach Beendigung der Feindseligkeiten in dem in Frage stehenden Gebiet soll die so evakuierte Bevölkerung in ihre Heimstätten zurückgeführt werden.
Die Besetzungsmacht hat bei der Durchführung derartiger Umsiedlungen oder Evakuierungen im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass angemessene Unterkunft für die Aufnahme der geschützten Personen vorgesehen wird, dass die Umsiedlung in bezug auf Sauberkeit, Hygiene, Sicherheit und Verpflegung unter befriedigenden Bedingungen durchgeführt wird und Mitglieder derselben Familie nicht voneinander getrennt werden.
Die Schutzmacht soll von allen Umsiedlungen und Evakuierungen verständigt werden, sobald sie stattgefunden haben.
Die Besetzungsmacht darf geschützte Personen nicht einer in besonders den Kriegsgefahren ausgesetzten Gegend zurückhalten, sofern nicht die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern.
Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln."
Die Differenzierung zwischen Vertreibungen AUS besetztem Gebiet und Besiedlungen DES besetzten Gebietes finden Sie da auch.
Das "zwangsweise" lassen Sie bewusst aus.
Das "zwangsweise" hat mit der Bewegen der eigenen Bevölkerung ins besetzte Gebiet nichts zu tun sondern steht dort, wo die Vertreibung AUS besetztem Gebiet geregelt wird. Darum geht es aber gar nicht, wenn wir über die Siedler reden.
Wer wird aus dem besetzten Gebiet vertrieben?
Hier geht es NUR datum, dass die Gesetze und Konventionen nichts hergeben, was allgemein gedacht wird.
Die Siedlungen in der Westbank haben mit Art.49 der Genfer Konvention nicht zu tun.
Allein darum geht es.
Das müsstes Du schon irgendwie herleiten, vor allem, was das mit dem "zwangsweise" zu tun hat, das sich nun mal nur auf die Vertreibung bezieht, ich schaffe das nicht.
Ich muss nichts herleiten, das müssen schon die machen (du zB), die behaupten, Besiedlung sei durch Konventionen oder Internationales Recht verboten.
Du muss auch deine Behauptung untermauern, dass das UN-SR Konventionen ändern kann und damit neues Recht schaffen kann.
Mach schon, sonst drehen wir uns im Kreis.
Aha, Du behauptest also laufend Kriegsverbrechen, wo keine sind. Ist das dann zwanghaft?
He?
Wir haben rechtlich 3 Bereiche besprochen:
1) Besuchsrecht von Gefangenen
2) Beschießung ziviler Ziele
3) Siedlungen
wir waren uns einig, dass 1 und 2 rechtlich geregelt sind.
bei 3 habe ich belegt, dass die Siedlungen auf der Westbank rechtlich durch Konventionen keine Berücksichtigung finden, habe auch behauptet, entgegen deiner nicht belegten Meinung, dass der UN-SR keine Konventionen ändern kann
Nur haben 1), 2) und 3) die gleiche Rechtsgrundlage.
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Zitat von nahal im Beitrag #34689Zitat von Landegaard im Beitrag #34688Zitat von nahal im Beitrag #34680
Zitat von Landegaard im Beitrag #34678Zitat von nahal im Beitrag #34677Zitat von Landegaard im Beitrag #34675Zitat von nahal im Beitrag #34674Zitat von Leto_II. im Beitrag #34673Zitat von nahal im Beitrag #34672Zitat von Leto_II. im Beitrag #34671Zitat von nahal im Beitrag #34670Zitat von Leto_II. im Beitrag #34669
Eine Resolution ist aktuelles geschriebenes Rechts und genau deshalb halte ich die Siedelei in diesem Umfang für illegal. Das ist im hinzugezogenen Kriegsvölkerrecht eindeutig geregelt, wie auch die Kriegsgefangenschaft eindeutig geregelt ist. Kriegsverbrechen ist also beides, oder keines.
Ja, es ist eindeutig geregelt:
"ARTICLE 49
Individual or mass forcible transfers, as well as deportations of protected persons from occupied territory to the territory of the Occupying Power or to that of any other country, occupied or not, are prohibited, regardless of their motive."
Hier, in diesem Fall, völlig irelevant.
"The International Commission of the Red Cross clarified this article in 1958 by asserting, “It is intended to prevent a practice adopted during the Second World War by certain Powers, which transferred portions of their own population to occupied territory for political and racial reasons or in order, as they claimed, to colonize those territories"
http://unitedwithisrael.org/why-israel-i...eva-convention/
"In the words of Dr. Jean Pictet's commentary on the convention:
It will suffice to mention that millions of human beings were torn from their homes, separated from their families and deported from their country, usually under inhumane conditions. These mass transfers took place for t
he greatest possible variety of reasonsmainly as a consequence of the formation of a forced labour service. The thought of the
physical and mental suffering endured by these "displaced persons," among whom there were a great many women, children, old people and sick, can only lead to thankfulness for the prohibition embodied in this paragraph, which is intended to forbid such hateful practices for all time."
http://www.mythsandfacts.org/media/user/...86%29-stone.pdf
„Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.“ gilt es zu beachten.
"forcible transfers as well as deportations"
Das bezieht sich auf die geschützten Personen, nicht auf die eigene Zivilbevölkerung. Vertreibung und Besiedlung sind zwei unterschiedliche Sachverhalte des Art. 49.
Sorry, du muss mir schon den Text vorlegen. Den gibt es nicht. Alles was es gibt, steht oben.
Die Entstehung des Paragraphen ist eindeutig, die Intention und Gültigkeit ist klar und deutlich.
Eine Änderung aufgrund neuer politischen Gegebenheiten ist auch geregelt, hier aber nicht vorhanden.
Lies nochmal :
VIENNA CONVENTION ON THE LAW OF TREATIES SIGNED AT VIENNA 23 May 1969
ENTRY INTO FORCE: 27 January 1980
Alles andere ist Opportunismus, Politik und Macht, kein RECHT.
Die UN kann eine Konvention nicht ändern.
Wenn wir auf der Suche nach wissentlichen Falschaussagen sind, werden wir hier fündig. Sie brauchen nicht nach der Vorlage von Texten zu fragen, wenn Sie sie bereits selbst eingestellt haben. Der Art. 49 macht eine klare Aussage zur Einverleibung und Besiedlung besetzter Gebiete.
Ich habe ein wenig den Überblick verloren, was für Sie gerade der Hinderungsgrund ist, die doch recht klare Formulierung in Art. 49 als nicht relevant zu erklären. Dass es den Text nicht gibt, ist mir dann aber doch zu abenteuerlich.
"Art. 49
Zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen sowie Deportationen von geschützten Personen aus besetztem Gebiet nach dem Gebiet der Besetzungsmacht oder dem irgendeines anderen besetzten oder unbesetzten Staates sind ohne Rücksicht auf ihren Beweggrund verboten.
Immerhin kann die Besetzungsmacht eine vollständige oder teilweise Evakuierung eines bestimmten besetzten Gebietes durchführen, wenn die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern. Solche Evakuierungen dürfen nicht die Umsiedlungen von geschützten Personen in Gebiete ausserhalb der Grenzen des besetzten Gebietes zur Folge haben, es sei denn, eine solche Umsiedlung liesse sich aus materiellen Gründen nicht vermeiden. Unmittelbar nach Beendigung der Feindseligkeiten in dem in Frage stehenden Gebiet soll die so evakuierte Bevölkerung in ihre Heimstätten zurückgeführt werden.
Die Besetzungsmacht hat bei der Durchführung derartiger Umsiedlungen oder Evakuierungen im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass angemessene Unterkunft für die Aufnahme der geschützten Personen vorgesehen wird, dass die Umsiedlung in bezug auf Sauberkeit, Hygiene, Sicherheit und Verpflegung unter befriedigenden Bedingungen durchgeführt wird und Mitglieder derselben Familie nicht voneinander getrennt werden.
Die Schutzmacht soll von allen Umsiedlungen und Evakuierungen verständigt werden, sobald sie stattgefunden haben.
Die Besetzungsmacht darf geschützte Personen nicht einer in besonders den Kriegsgefahren ausgesetzten Gegend zurückhalten, sofern nicht die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern.
Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln."
Die Differenzierung zwischen Vertreibungen AUS besetztem Gebiet und Besiedlungen DES besetzten Gebietes finden Sie da auch.
Das "zwangsweise" lassen Sie bewusst aus.
Das "zwangsweise" hat mit der Bewegen der eigenen Bevölkerung ins besetzte Gebiet nichts zu tun sondern steht dort, wo die Vertreibung AUS besetztem Gebiet geregelt wird. Darum geht es aber gar nicht, wenn wir über die Siedler reden.
Wer wird aus dem besetzten Gebiet vertrieben?
Hab ich doch geschrieben. Wir reden von den Siedlern und damit nicht über Vertreibungen, in diesem Kontext ist der benannte "Zwang" relevant, sondern von der Besiedlung des besetzten Gebietes durch die eigene Bevölkerung. Da ist von der Bedingung Zwang nicht die Rede.
Über die Vertreibung können wir auch reden, aber besser ein andermal, wenn wir die Besiedlungen geklärt haben.Zitat von nahal im Beitrag #34680
Hier geht es NUR datum, dass die Gesetze und Konventionen nichts hergeben, was allgemein gedacht wird.
Die Siedlungen in der Westbank haben mit Art.49 der Genfer Konvention nicht zu tun.
Ich weiß nicht, was allgemein so gedacht wird, es geht wohl um Letos Aussage, dass die Siedlungen illegal sind und dazu gibt der mehrmals verlinkte Artikel 49 eine Menge her.
Es wäre nun an Ihnen zu erklären, warum die Siedlungen der Westbank mit dem Art49 nichts zu tun haben soll.
Also entweder bestreiten Sie da den Umstand, dass es sich um besetztes Land handeln soll, oder Sie bestreiten, dass die Siedlungen sich aus Bevölkerungsteilen Israels speisen oder Sie vertreten die Ansicht, dass der Art.49 nicht greift, weil die Besatzungsmacht Israel nichts mit der Siedelei zu tun hat. Was davon darfs denn sein?
Sorry, es wird langsam langweilig.Nochmals, zum langsam lesen:
1) Die Genfer Konvention sagt nichts über die Unrechtmässigkeit israelischer Siedlungen auf der Westbank.
2)Die Behauptung Letos, der UN-SR kann neues Recht schaffen durch Änderungen von Konventionen ist falsch.
Also, versuchen Sie das Geschriebene und das Verlinkte zu lesen.
Der SR hat die Konventionen für zu beachten erklärt, was dem ursprünglich Geist und dem Text widerspricht. Ohne diese Erklärung kann Hamas keine Kriegsverbrechen unterhalb des Genozids begehe, denn nur der ist allgemein gültig.
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Zitat von Leto_II. im Beitrag #34693Zitat von nahal im Beitrag #34687Zitat von Leto_II. im Beitrag #34685Zitat von nahal im Beitrag #34684Zitat von Leto_II. im Beitrag #34682Zitat von nahal im Beitrag #34680Zitat von Landegaard im Beitrag #34678Zitat von nahal im Beitrag #34677Zitat von Landegaard im Beitrag #34675Zitat von nahal im Beitrag #34674Zitat von Leto_II. im Beitrag #34673Zitat von nahal im Beitrag #34672Zitat von Leto_II. im Beitrag #34671Zitat von nahal im Beitrag #34670Zitat von Leto_II. im Beitrag #34669
Eine Resolution ist aktuelles geschriebenes Rechts und genau deshalb halte ich die Siedelei in diesem Umfang für illegal. Das ist im hinzugezogenen Kriegsvölkerrecht eindeutig geregelt, wie auch die Kriegsgefangenschaft eindeutig geregelt ist. Kriegsverbrechen ist also beides, oder keines.
Ja, es ist eindeutig geregelt:
"ARTICLE 49
Individual or mass forcible transfers, as well as deportations of protected persons from occupied territory to the territory of the Occupying Power or to that of any other country, occupied or not, are prohibited, regardless of their motive."
Hier, in diesem Fall, völlig irelevant.
"The International Commission of the Red Cross clarified this article in 1958 by asserting, “It is intended to prevent a practice adopted during the Second World War by certain Powers, which transferred portions of their own population to occupied territory for political and racial reasons or in order, as they claimed, to colonize those territories"
http://unitedwithisrael.org/why-israel-i...eva-convention/
"In the words of Dr. Jean Pictet's commentary on the convention:
It will suffice to mention that millions of human beings were torn from their homes, separated from their families and deported from their country, usually under inhumane conditions. These mass transfers took place for t
he greatest possible variety of reasonsmainly as a consequence of the formation of a forced labour service. The thought of the
physical and mental suffering endured by these "displaced persons," among whom there were a great many women, children, old people and sick, can only lead to thankfulness for the prohibition embodied in this paragraph, which is intended to forbid such hateful practices for all time."
http://www.mythsandfacts.org/media/user/...86%29-stone.pdf
„Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.“ gilt es zu beachten.
"forcible transfers as well as deportations"
Das bezieht sich auf die geschützten Personen, nicht auf die eigene Zivilbevölkerung. Vertreibung und Besiedlung sind zwei unterschiedliche Sachverhalte des Art. 49.
Sorry, du muss mir schon den Text vorlegen. Den gibt es nicht. Alles was es gibt, steht oben.
Die Entstehung des Paragraphen ist eindeutig, die Intention und Gültigkeit ist klar und deutlich.
Eine Änderung aufgrund neuer politischen Gegebenheiten ist auch geregelt, hier aber nicht vorhanden.
Lies nochmal :
VIENNA CONVENTION ON THE LAW OF TREATIES SIGNED AT VIENNA 23 May 1969
ENTRY INTO FORCE: 27 January 1980
Alles andere ist Opportunismus, Politik und Macht, kein RECHT.
Die UN kann eine Konvention nicht ändern.
Wenn wir auf der Suche nach wissentlichen Falschaussagen sind, werden wir hier fündig. Sie brauchen nicht nach der Vorlage von Texten zu fragen, wenn Sie sie bereits selbst eingestellt haben. Der Art. 49 macht eine klare Aussage zur Einverleibung und Besiedlung besetzter Gebiete.
Ich habe ein wenig den Überblick verloren, was für Sie gerade der Hinderungsgrund ist, die doch recht klare Formulierung in Art. 49 als nicht relevant zu erklären. Dass es den Text nicht gibt, ist mir dann aber doch zu abenteuerlich.
"Art. 49
Zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen sowie Deportationen von geschützten Personen aus besetztem Gebiet nach dem Gebiet der Besetzungsmacht oder dem irgendeines anderen besetzten oder unbesetzten Staates sind ohne Rücksicht auf ihren Beweggrund verboten.
Immerhin kann die Besetzungsmacht eine vollständige oder teilweise Evakuierung eines bestimmten besetzten Gebietes durchführen, wenn die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern. Solche Evakuierungen dürfen nicht die Umsiedlungen von geschützten Personen in Gebiete ausserhalb der Grenzen des besetzten Gebietes zur Folge haben, es sei denn, eine solche Umsiedlung liesse sich aus materiellen Gründen nicht vermeiden. Unmittelbar nach Beendigung der Feindseligkeiten in dem in Frage stehenden Gebiet soll die so evakuierte Bevölkerung in ihre Heimstätten zurückgeführt werden.
Die Besetzungsmacht hat bei der Durchführung derartiger Umsiedlungen oder Evakuierungen im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass angemessene Unterkunft für die Aufnahme der geschützten Personen vorgesehen wird, dass die Umsiedlung in bezug auf Sauberkeit, Hygiene, Sicherheit und Verpflegung unter befriedigenden Bedingungen durchgeführt wird und Mitglieder derselben Familie nicht voneinander getrennt werden.
Die Schutzmacht soll von allen Umsiedlungen und Evakuierungen verständigt werden, sobald sie stattgefunden haben.
Die Besetzungsmacht darf geschützte Personen nicht einer in besonders den Kriegsgefahren ausgesetzten Gegend zurückhalten, sofern nicht die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern.
Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln."
Die Differenzierung zwischen Vertreibungen AUS besetztem Gebiet und Besiedlungen DES besetzten Gebietes finden Sie da auch.
Das "zwangsweise" lassen Sie bewusst aus.
Das "zwangsweise" hat mit der Bewegen der eigenen Bevölkerung ins besetzte Gebiet nichts zu tun sondern steht dort, wo die Vertreibung AUS besetztem Gebiet geregelt wird. Darum geht es aber gar nicht, wenn wir über die Siedler reden.
Wer wird aus dem besetzten Gebiet vertrieben?
Hier geht es NUR datum, dass die Gesetze und Konventionen nichts hergeben, was allgemein gedacht wird.
Die Siedlungen in der Westbank haben mit Art.49 der Genfer Konvention nicht zu tun.
Allein darum geht es.
Das müsstes Du schon irgendwie herleiten, vor allem, was das mit dem "zwangsweise" zu tun hat, das sich nun mal nur auf die Vertreibung bezieht, ich schaffe das nicht.
Ich muss nichts herleiten, das müssen schon die machen (du zB), die behaupten, Besiedlung sei durch Konventionen oder Internationales Recht verboten.
Du muss auch deine Behauptung untermauern, dass das UN-SR Konventionen ändern kann und damit neues Recht schaffen kann.
Mach schon, sonst drehen wir uns im Kreis.
Aha, Du behauptest also laufend Kriegsverbrechen, wo keine sind. Ist das dann zwanghaft?
He?
Wir haben rechtlich 3 Bereiche besprochen:
1) Besuchsrecht von Gefangenen
2) Beschießung ziviler Ziele
3) Siedlungen
wir waren uns einig, dass 1 und 2 rechtlich geregelt sind.
bei 3 habe ich belegt, dass die Siedlungen auf der Westbank rechtlich durch Konventionen keine Berücksichtigung finden, habe auch behauptet, entgegen deiner nicht belegten Meinung, dass der UN-SR keine Konventionen ändern kann
Nur haben 1), 2) und 3) die gleiche Rechtsgrundlage.
Die Grundlage, ja, die Schlussfolgerung nicht.
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Zitat von nahal im Beitrag #34695Zitat von Leto_II. im Beitrag #34693Zitat von nahal im Beitrag #34687Zitat von Leto_II. im Beitrag #34685Zitat von nahal im Beitrag #34684Zitat von Leto_II. im Beitrag #34682Zitat von nahal im Beitrag #34680Zitat von Landegaard im Beitrag #34678Zitat von nahal im Beitrag #34677Zitat von Landegaard im Beitrag #34675Zitat von nahal im Beitrag #34674Zitat von Leto_II. im Beitrag #34673Zitat von nahal im Beitrag #34672Zitat von Leto_II. im Beitrag #34671Zitat von nahal im Beitrag #34670Zitat von Leto_II. im Beitrag #34669
Eine Resolution ist aktuelles geschriebenes Rechts und genau deshalb halte ich die Siedelei in diesem Umfang für illegal. Das ist im hinzugezogenen Kriegsvölkerrecht eindeutig geregelt, wie auch die Kriegsgefangenschaft eindeutig geregelt ist. Kriegsverbrechen ist also beides, oder keines.
Ja, es ist eindeutig geregelt:
"ARTICLE 49
Individual or mass forcible transfers, as well as deportations of protected persons from occupied territory to the territory of the Occupying Power or to that of any other country, occupied or not, are prohibited, regardless of their motive."
Hier, in diesem Fall, völlig irelevant.
"The International Commission of the Red Cross clarified this article in 1958 by asserting, “It is intended to prevent a practice adopted during the Second World War by certain Powers, which transferred portions of their own population to occupied territory for political and racial reasons or in order, as they claimed, to colonize those territories"
http://unitedwithisrael.org/why-israel-i...eva-convention/
"In the words of Dr. Jean Pictet's commentary on the convention:
It will suffice to mention that millions of human beings were torn from their homes, separated from their families and deported from their country, usually under inhumane conditions. These mass transfers took place for t
he greatest possible variety of reasonsmainly as a consequence of the formation of a forced labour service. The thought of the
physical and mental suffering endured by these "displaced persons," among whom there were a great many women, children, old people and sick, can only lead to thankfulness for the prohibition embodied in this paragraph, which is intended to forbid such hateful practices for all time."
http://www.mythsandfacts.org/media/user/...86%29-stone.pdf
„Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.“ gilt es zu beachten.
"forcible transfers as well as deportations"
Das bezieht sich auf die geschützten Personen, nicht auf die eigene Zivilbevölkerung. Vertreibung und Besiedlung sind zwei unterschiedliche Sachverhalte des Art. 49.
Sorry, du muss mir schon den Text vorlegen. Den gibt es nicht. Alles was es gibt, steht oben.
Die Entstehung des Paragraphen ist eindeutig, die Intention und Gültigkeit ist klar und deutlich.
Eine Änderung aufgrund neuer politischen Gegebenheiten ist auch geregelt, hier aber nicht vorhanden.
Lies nochmal :
VIENNA CONVENTION ON THE LAW OF TREATIES SIGNED AT VIENNA 23 May 1969
ENTRY INTO FORCE: 27 January 1980
Alles andere ist Opportunismus, Politik und Macht, kein RECHT.
Die UN kann eine Konvention nicht ändern.
Wenn wir auf der Suche nach wissentlichen Falschaussagen sind, werden wir hier fündig. Sie brauchen nicht nach der Vorlage von Texten zu fragen, wenn Sie sie bereits selbst eingestellt haben. Der Art. 49 macht eine klare Aussage zur Einverleibung und Besiedlung besetzter Gebiete.
Ich habe ein wenig den Überblick verloren, was für Sie gerade der Hinderungsgrund ist, die doch recht klare Formulierung in Art. 49 als nicht relevant zu erklären. Dass es den Text nicht gibt, ist mir dann aber doch zu abenteuerlich.
"Art. 49
Zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen sowie Deportationen von geschützten Personen aus besetztem Gebiet nach dem Gebiet der Besetzungsmacht oder dem irgendeines anderen besetzten oder unbesetzten Staates sind ohne Rücksicht auf ihren Beweggrund verboten.
Immerhin kann die Besetzungsmacht eine vollständige oder teilweise Evakuierung eines bestimmten besetzten Gebietes durchführen, wenn die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern. Solche Evakuierungen dürfen nicht die Umsiedlungen von geschützten Personen in Gebiete ausserhalb der Grenzen des besetzten Gebietes zur Folge haben, es sei denn, eine solche Umsiedlung liesse sich aus materiellen Gründen nicht vermeiden. Unmittelbar nach Beendigung der Feindseligkeiten in dem in Frage stehenden Gebiet soll die so evakuierte Bevölkerung in ihre Heimstätten zurückgeführt werden.
Die Besetzungsmacht hat bei der Durchführung derartiger Umsiedlungen oder Evakuierungen im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass angemessene Unterkunft für die Aufnahme der geschützten Personen vorgesehen wird, dass die Umsiedlung in bezug auf Sauberkeit, Hygiene, Sicherheit und Verpflegung unter befriedigenden Bedingungen durchgeführt wird und Mitglieder derselben Familie nicht voneinander getrennt werden.
Die Schutzmacht soll von allen Umsiedlungen und Evakuierungen verständigt werden, sobald sie stattgefunden haben.
Die Besetzungsmacht darf geschützte Personen nicht einer in besonders den Kriegsgefahren ausgesetzten Gegend zurückhalten, sofern nicht die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern.
Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln."
Die Differenzierung zwischen Vertreibungen AUS besetztem Gebiet und Besiedlungen DES besetzten Gebietes finden Sie da auch.
Das "zwangsweise" lassen Sie bewusst aus.
Das "zwangsweise" hat mit der Bewegen der eigenen Bevölkerung ins besetzte Gebiet nichts zu tun sondern steht dort, wo die Vertreibung AUS besetztem Gebiet geregelt wird. Darum geht es aber gar nicht, wenn wir über die Siedler reden.
Wer wird aus dem besetzten Gebiet vertrieben?
Hier geht es NUR datum, dass die Gesetze und Konventionen nichts hergeben, was allgemein gedacht wird.
Die Siedlungen in der Westbank haben mit Art.49 der Genfer Konvention nicht zu tun.
Allein darum geht es.
Das müsstes Du schon irgendwie herleiten, vor allem, was das mit dem "zwangsweise" zu tun hat, das sich nun mal nur auf die Vertreibung bezieht, ich schaffe das nicht.
Ich muss nichts herleiten, das müssen schon die machen (du zB), die behaupten, Besiedlung sei durch Konventionen oder Internationales Recht verboten.
Du muss auch deine Behauptung untermauern, dass das UN-SR Konventionen ändern kann und damit neues Recht schaffen kann.
Mach schon, sonst drehen wir uns im Kreis.
Aha, Du behauptest also laufend Kriegsverbrechen, wo keine sind. Ist das dann zwanghaft?
He?
Wir haben rechtlich 3 Bereiche besprochen:
1) Besuchsrecht von Gefangenen
2) Beschießung ziviler Ziele
3) Siedlungen
wir waren uns einig, dass 1 und 2 rechtlich geregelt sind.
bei 3 habe ich belegt, dass die Siedlungen auf der Westbank rechtlich durch Konventionen keine Berücksichtigung finden, habe auch behauptet, entgegen deiner nicht belegten Meinung, dass der UN-SR keine Konventionen ändern kann
Nur haben 1), 2) und 3) die gleiche Rechtsgrundlage.
Die Grundlage, ja, die Schlussfolgerung nicht.
Und da warte ich auf eine nachvollziehbare Herleitung.
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Zitat von Leto_II. im Beitrag #34694
. Ohne diese Erklärung kann Hamas keine Kriegsverbrechen unterhalb des Genozids begehe, denn nur der ist allgemein gültig.
Du liegst wieder völlig daneben.
Customary International Humanitarian Law
Rule 1, 7, 20, 22,23,28, 29, 62, 97, 136,
Alles verpflichtend für die Hamas, alles gebrochen durch die Hamas.
Ich kann die Regeln auch zitieren.
Bin aber sicher, du findest diese selbst.
zuletzt bearbeitet 08.04.2015 16:50 |
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Zitat von Leto_II. im Beitrag #34696Zitat von nahal im Beitrag #34695Zitat von Leto_II. im Beitrag #34693Zitat von nahal im Beitrag #34687Zitat von Leto_II. im Beitrag #34685Zitat von nahal im Beitrag #34684Zitat von Leto_II. im Beitrag #34682Zitat von nahal im Beitrag #34680Zitat von Landegaard im Beitrag #34678Zitat von nahal im Beitrag #34677Zitat von Landegaard im Beitrag #34675Zitat von nahal im Beitrag #34674Zitat von Leto_II. im Beitrag #34673Zitat von nahal im Beitrag #34672Zitat von Leto_II. im Beitrag #34671Zitat von nahal im Beitrag #34670Zitat von Leto_II. im Beitrag #34669
Eine Resolution ist aktuelles geschriebenes Rechts und genau deshalb halte ich die Siedelei in diesem Umfang für illegal. Das ist im hinzugezogenen Kriegsvölkerrecht eindeutig geregelt, wie auch die Kriegsgefangenschaft eindeutig geregelt ist. Kriegsverbrechen ist also beides, oder keines.
Ja, es ist eindeutig geregelt:
"ARTICLE 49
Individual or mass forcible transfers, as well as deportations of protected persons from occupied territory to the territory of the Occupying Power or to that of any other country, occupied or not, are prohibited, regardless of their motive."
Hier, in diesem Fall, völlig irelevant.
"The International Commission of the Red Cross clarified this article in 1958 by asserting, “It is intended to prevent a practice adopted during the Second World War by certain Powers, which transferred portions of their own population to occupied territory for political and racial reasons or in order, as they claimed, to colonize those territories"
http://unitedwithisrael.org/why-israel-i...eva-convention/
"In the words of Dr. Jean Pictet's commentary on the convention:
It will suffice to mention that millions of human beings were torn from their homes, separated from their families and deported from their country, usually under inhumane conditions. These mass transfers took place for t
he greatest possible variety of reasonsmainly as a consequence of the formation of a forced labour service. The thought of the
physical and mental suffering endured by these "displaced persons," among whom there were a great many women, children, old people and sick, can only lead to thankfulness for the prohibition embodied in this paragraph, which is intended to forbid such hateful practices for all time."
http://www.mythsandfacts.org/media/user/...86%29-stone.pdf
„Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.“ gilt es zu beachten.
"forcible transfers as well as deportations"
Das bezieht sich auf die geschützten Personen, nicht auf die eigene Zivilbevölkerung. Vertreibung und Besiedlung sind zwei unterschiedliche Sachverhalte des Art. 49.
Sorry, du muss mir schon den Text vorlegen. Den gibt es nicht. Alles was es gibt, steht oben.
Die Entstehung des Paragraphen ist eindeutig, die Intention und Gültigkeit ist klar und deutlich.
Eine Änderung aufgrund neuer politischen Gegebenheiten ist auch geregelt, hier aber nicht vorhanden.
Lies nochmal :
VIENNA CONVENTION ON THE LAW OF TREATIES SIGNED AT VIENNA 23 May 1969
ENTRY INTO FORCE: 27 January 1980
Alles andere ist Opportunismus, Politik und Macht, kein RECHT.
Die UN kann eine Konvention nicht ändern.
Wenn wir auf der Suche nach wissentlichen Falschaussagen sind, werden wir hier fündig. Sie brauchen nicht nach der Vorlage von Texten zu fragen, wenn Sie sie bereits selbst eingestellt haben. Der Art. 49 macht eine klare Aussage zur Einverleibung und Besiedlung besetzter Gebiete.
Ich habe ein wenig den Überblick verloren, was für Sie gerade der Hinderungsgrund ist, die doch recht klare Formulierung in Art. 49 als nicht relevant zu erklären. Dass es den Text nicht gibt, ist mir dann aber doch zu abenteuerlich.
"Art. 49
Zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen sowie Deportationen von geschützten Personen aus besetztem Gebiet nach dem Gebiet der Besetzungsmacht oder dem irgendeines anderen besetzten oder unbesetzten Staates sind ohne Rücksicht auf ihren Beweggrund verboten.
Immerhin kann die Besetzungsmacht eine vollständige oder teilweise Evakuierung eines bestimmten besetzten Gebietes durchführen, wenn die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern. Solche Evakuierungen dürfen nicht die Umsiedlungen von geschützten Personen in Gebiete ausserhalb der Grenzen des besetzten Gebietes zur Folge haben, es sei denn, eine solche Umsiedlung liesse sich aus materiellen Gründen nicht vermeiden. Unmittelbar nach Beendigung der Feindseligkeiten in dem in Frage stehenden Gebiet soll die so evakuierte Bevölkerung in ihre Heimstätten zurückgeführt werden.
Die Besetzungsmacht hat bei der Durchführung derartiger Umsiedlungen oder Evakuierungen im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass angemessene Unterkunft für die Aufnahme der geschützten Personen vorgesehen wird, dass die Umsiedlung in bezug auf Sauberkeit, Hygiene, Sicherheit und Verpflegung unter befriedigenden Bedingungen durchgeführt wird und Mitglieder derselben Familie nicht voneinander getrennt werden.
Die Schutzmacht soll von allen Umsiedlungen und Evakuierungen verständigt werden, sobald sie stattgefunden haben.
Die Besetzungsmacht darf geschützte Personen nicht einer in besonders den Kriegsgefahren ausgesetzten Gegend zurückhalten, sofern nicht die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern.
Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln."
Die Differenzierung zwischen Vertreibungen AUS besetztem Gebiet und Besiedlungen DES besetzten Gebietes finden Sie da auch.
Das "zwangsweise" lassen Sie bewusst aus.
Das "zwangsweise" hat mit der Bewegen der eigenen Bevölkerung ins besetzte Gebiet nichts zu tun sondern steht dort, wo die Vertreibung AUS besetztem Gebiet geregelt wird. Darum geht es aber gar nicht, wenn wir über die Siedler reden.
Wer wird aus dem besetzten Gebiet vertrieben?
Hier geht es NUR datum, dass die Gesetze und Konventionen nichts hergeben, was allgemein gedacht wird.
Die Siedlungen in der Westbank haben mit Art.49 der Genfer Konvention nicht zu tun.
Allein darum geht es.
Das müsstes Du schon irgendwie herleiten, vor allem, was das mit dem "zwangsweise" zu tun hat, das sich nun mal nur auf die Vertreibung bezieht, ich schaffe das nicht.
Ich muss nichts herleiten, das müssen schon die machen (du zB), die behaupten, Besiedlung sei durch Konventionen oder Internationales Recht verboten.
Du muss auch deine Behauptung untermauern, dass das UN-SR Konventionen ändern kann und damit neues Recht schaffen kann.
Mach schon, sonst drehen wir uns im Kreis.
Aha, Du behauptest also laufend Kriegsverbrechen, wo keine sind. Ist das dann zwanghaft?
He?
Wir haben rechtlich 3 Bereiche besprochen:
1) Besuchsrecht von Gefangenen
2) Beschießung ziviler Ziele
3) Siedlungen
wir waren uns einig, dass 1 und 2 rechtlich geregelt sind.
bei 3 habe ich belegt, dass die Siedlungen auf der Westbank rechtlich durch Konventionen keine Berücksichtigung finden, habe auch behauptet, entgegen deiner nicht belegten Meinung, dass der UN-SR keine Konventionen ändern kann
Nur haben 1), 2) und 3) die gleiche Rechtsgrundlage.
Die Grundlage, ja, die Schlussfolgerung nicht.
Und da warte ich auf eine nachvollziehbare Herleitung.
Habe ich, schon unzählige Male.
Der Text der Konvention gibt es nicht her...zeige es endlich, wenn du kannst. Du kannst es nicht.
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Zitat von mbockstette im Beitrag #34690Zitat von guylux im Beitrag #34686
Daran werden auch seitenlange Ausführungen von Foristen , wovon mindestens einer als Zahnarzt und nicht als Völkerrechtler habilitiert ist , nichts ändern .
Zahnärzte habilitieren so gut wie nie und Völkerrechtler auch nur sehr selten.
So gut wie nie und nur sehr seLten . Dann isses ja gut.
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Zitat von nahal im Beitrag #34697Zitat von Leto_II. im Beitrag #34694
. Ohne diese Erklärung kann Hamas keine Kriegsverbrechen unterhalb des Genozids begehe, denn nur der ist allgemein gültig.
Du liegst wieder völlig daneben.
Customary International Humanitarian Law
Rule 1, 7, 20, 22,23,28, 29, 62, 97, 136,
Alles verpflichtend für die Hamas, alles gebrochen durch die Hamas.
Ich kann die Regeln auch zitieren.
Bin aber sicher, du findest diese selbst.
Dann leiten mal die Rechtsgrundlage und deren Geltungsbereich her.
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